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nicht mehr die Rede. Walkenried erscheint schon in der Matrikel von 1431 und es wurde dafür nach der Säkularisation noch von Braunschweig eine Prälatenstimme geführt[1]; Zeichen des Fürstenstandes finden sich aber nicht, was damit stimmt, dass es Cisterzienserabtei war.

236 Im Würzburger Sprengel ist Reichsfürst der Abt von Fulda[2], welches der König um 1150 ecclesiam regalem et principalem totius Germaniae abbatiam nennt[3]; der Abt, seit 1752 Bischof, führte auch später eine Fürstenstimme. Fulda soll allerdings 1020 dem römischen Stuhle gehört haben[4]; wäre aber auch, da Leistungen des Klosters an Rom 1024 erwähnt werden[5], der betreffenden Stelle der kaiserlichen Bestätigungsurkunde, welche in der uns vorliegenden Form unzweifelhaft unecht ist, Glauben zu schenken, so sind jedenfalls die Beziehungen der Abtei zum Reiche dadurch so wenig berührt, als es beim Bisthume Bamberg der Fall war.[6] Die übrigen Reichsabteien wurden früh verschenkt; so 775 Holzkirchen an Fulda[7], Schwarzach 842 und Amorbach vor 996 an Würzburg[8], Mosbach 976 an Worms[9], Kissingen 1007 an Bamberg.[10] Andere Abteien des Sprengels, welche in einigen Matrikeln erscheinen, ihre Unmittelbarkeit übrigens nicht behaupteten, gehörten niemals dem Reiche; die Benediktinerabtei Komburg wurde 1090 von ihrem Gründer dem Erzstifte Mainz unterworfen[11]; Eberach und Halsbrunn waren Cisterzienserabteien.

In der Bamberger Diözese lagen keine Reichsabteien. Die Cisterzienserabtei Langheim wurde 1356 in kaiserlichen Schutz genommen, und zwar im Hinweis auf die bezüglichen eigenthümlichen Satzungen des Ordens; 1429 trat K. Sigmund dem vom Bischofe beanspruchten Schirmrecht entgegen, weil dasselb closter des heiligen richs stifftung ist und zu dem heyligen riche gehöret[12]; ein Beweis, wie man später die Verhältnisse der nur dem Schutze des Reichs anempfohlenen und keiner andern weltlichen Gewalt unterworfenen Cisterzienserklöster so beurtheilte, als ob sie dem Reiche gehörten, was auch erklärt, dass man sie gegen die ursprünglichen Satzungen des Ordens zu Reichsleistungen heranzog. Langheim gerieth übrigens dennoch unter bambergische Landeshoheit.

Auch der Sprengel von Eichstädt hatte später keine Reichsabteien; Gunzenhausen war 823 an Ellwangen, Ahausen 895 und Hasenried vor 995 an Eichstädt, Bergen 1007 an Bamberg geschenkt.[13] In Reichsmatrikeln werden die Benediktinerabtei Kastell und S.

  1. Moser 37, 75.
  2. Fürst: 1170: Guden 3, 1068. 1120. 26: M. G. 4, 241. 257. 1252 u.s.w.: Dronke c. d. 416. 18. 21. 22. 26. 27 u.s.w. Regalien: Reg. Fr. IV. n. 3093. Stellung: vgl. § 120 n. 6.
  3. Dronke c. d. 395.
  4. M. G. 4b, 175.
  5. Dronke c. d. 350. Vgl. Giesebrecht Kaiserz. 2, 560.
  6. Vgl. § 205.
  7. Reg. Kar. n. 79.
  8. Reg. Kar. n. 741. 779. imp. 726. 787. 834. 1287.
  9. Wirtemb. UB. 1, 221.
  10. Reg. imp. n. 1000. 1262. 1735. 2296.
  11. Wirtemb. UB. 1, 287.
  12. Schultes hist. Schr. 1, 104. 109 ff.
  13. Reg. Kar. n. 365. 1116. imp. 759. 1001.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 342. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_370.jpg&oldid=- (Version vom 9.9.2019)