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möge“. Zunächst knüpfte sich an den Gegensatz das übliche litterarische Geplänkel[1][WS 1]. Aber Lübeck und seine Genossen haben gezeigt, dass sie ihre Sache nicht bloss mit der Feder zu führen verstanden. Es waren die Zeiten, da der Lübecker Bürgermeister Heinrich Brokes und der Syndicus Domann die Geschäfte des Bundes leiteten[2][WS 2]. Zum Schutze seiner Handelsinteressen und der bedrängten Stadt Braunschweig trat man in ein Bündniss mit den Niederlanden, und im Herbst 1615 erschien in Braunschweig, geführt von dem Grafen Friedrich von Solms, eine hansische Hülfsschaar, während sich bei Loccum ein staatisches Heer unter dem Prinzen Friedrich Heinrich von Oranien aufstellte: Anstrengungen, die den Stederburger Vergleich zwischen der Stadt und dem Herzoge Friedrich Ulrich zu Stande brachten[3]. Die Erinnerung an diesen Erfolg hat auf der gegnerischen Seite lange nachgewirkt. Bei den westfälischen Friedensverhandlungen erschienen als Vertreter der Hanse Dr. David Gloxin, Syndicus von Lübeck, der übrigens zugleich auch für den Herzog von Sachsen-Lauenburg und die Reichsstädte Lübeck, Goslar und Nordhausen abgeordnet war, und der Bremische Rathmann Dr. Gerhardt Coch[4][WS 3]. Als in den Berathungen der evangelischen Fürsten auf Anhalten Gloxins


  1. Gründlicher Bericht auf der Hanse-Städte Verantwortung (Helmstedt 1609. 4.). Dass er in Rehtmeyers Chronik von Braunschweig-Lüneburg II 1178 abgedruckt sei, ist eine irrige Angabe von Sartorius, Gesch. des Hanseat. Bundes III (1802) S. 683; er ist nur erwähnt. Es folgten ihm noch einige andere gleichfalls in Helmstedt publicirte Flugschriften (Häberlin, Reichsgesch. XXII 713), die ich nicht gesehen habe. Als litterarischer Verfechter des Herzogs war Knichen thätig, der osor civitatum (Stintzing in A. D. B. XVI 287 und Landsberg, Gesch. der deutschen Rechtswiss. II 16). Für die Städte focht der Syndicus Dauth. Vgl. Pütter, Litt. des teutschen Staatsr. I (1776) S. 187.
  2. v. Bippen S.249. Mantels in der A. D. Biogr. III 346, V 323.
  3. Ritter, deutsche Geschichte im Zeitalter der Gegenreformation II (1895) S. 416, vgl. mit S. 242 und S. 411. v. Heinemann, Gesch. v. Braunschweig und Hannover III (1892) S. 85.
  4. Sie haben als „des Hanseischen Collegii anhero Abgeordnete“ die Eingabe vom 27. Nov. 1645 unterzeichnet (v. Meiern, Acta pacis Westphal. II 111). Ueber die Einladung der Hansestädte zur Beschickung des Friedenscongresses durch Schweden und Frankreich v. Bippen S. 394. Ueber Gloxin: Mantels in A. D. B. IX 254; über Coch Bippen a. a. 0.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. angesprochener ADB-Artikel über Andreas von Knichen bei Wikisource
  2. angesprochener ADB-Artikel über Wilhelm von Bippen bei Wikisource
  3. angesprochener ADB-Artikel über David Gloxin bei Wikisource
Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand Frensdorff: Das Reich und die Hansestädte. Weimar: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, Bd. 20 = 33 , 1899, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Frensdorff_Das_Reich_und_die_Hansest%C3%A4dte_138.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)