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ich ihr im Monath October des Jahrs 1779 in Gegenwart ihrer Mutter, dass ich mich nach Kräften bestreben würde, die Erlaubniss zur Heyrath mit ihrer Schwester zu bewürken. Selbst den Tag vor ihrem Tod hab ich dieses Versprechen wiederholt. Sie war darüber ruhig und starb, und meine Schwägerin blieb bey mir, um meine Wirthschaft zu führen.

Sie lag noch im Hause, so geschahen mir besonders durch die Geistliche, verschiedene zum Theil sehr vortheilhafte Anträge zu einer neuen Verheyrathung. Aus der Hartnäckigkeit, mit welcher ich solche von mir gewiesen, schlossen viele schon damals, und das Gerücht verbreitete sich in der Stadt, dass meine Absichten auf meine Schwägerin gingen.

Indessen war die Trauerzeit vorbey. Ich ersuchte meinen geistlichen Schwager, er möchte durch die P. P. Franciscaner in Neuburg sich in Rom erkundigen lassen, welche Hoffnung ich hätte, mein Versprechen zu erfüllen. Eine geraume Zeit ging vorüber, endlich kam die Antwort: »Dieser Fall sey äusserst schwer, doch nicht ohne Beyspiel: Diese fänden sich allein in grossen Häusern; die Hofnung eines erwünschten Erfolgs[1] sey also äusserst schwach und gering.«

Nun sollten neue würksamere Wege ausgemacht werden, die ganze Sache beruhte also bis dahin. Ich hatte damahlen einen Schwager in Wien. Meine Schwiegereltern wandten sich durch ihren Sohn an die dortige Nuntiatur. Ich liess meine Gründe vorlegen: 1. dass ich genöthigt sey, mich wieder zu verheyrathen. 2. dass ich wünschte, dass solches auf die meinem Kind unschädlichste Art geschehen könnte. 3. dass ich glaubte, dass eine leibliche Schwester der verstorbenen Frau diese Absicht besser erfüllen würde. 4. dass ich meiner Frau schon bey ihren Lebzeiten zu ihrer Beruhigung, diese bedingte Versicherung gemacht. 5. dass ich zugleich durch diesen Weg eine Pflicht der Dankbarkeit erfüllen, und so gut, als ich es vermag, alle so grossen Dienste belohnen kann, die wir beyde von meiner Schwägerin erfahren. Liebe für mein Kind, ein gemachtes Versprechen, Achtung für meine verstorbene Frau, Dankbarkeit, selbst die Natur der Sache, alles sprach für mich und unterstützte mein Gesuch. Aber alle diese Gründe halfen nichts,

  1. In jener Zeit war die Heirat eines Mannes mit seiner Schwägerin als blutschänderisch verboten, konnte jedoch durch einen Dispens des Papstes gestattet werden.
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Leopold Engel: Geschichte des Illuminaten-Ordens. Berlin: Hugo Bermühler Verlag, 1906, Seite 216. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Illuminaten-Ordens_(Engel)_216.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)