Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S039.jpg

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noch gehalten worden, massen von des Stiffts Einkommen in genannten Jahren und noch weither, wie die Originalstiftungsrechnungen zeigen, kein ainiger Heller auf ein oder andren Prädikanten gegeben worden“. (Kreisarchiv Bd. 397 und 395.)

Stiftsdechant Epplin erstattet am 9. Jänner 1622 Bericht an den Fürstabt, daß die Calviner de novo anno 1622 in die Stifts- und Pfarrkirchen eingedrungen sind. Der Fürstabt trachtete nun am 11. Jänner 1622 „mit aufgebottenen 540 Underthanen zu Fuß und 40 zu pferdt armatâ manu die Calvinische Rott in der Stifftskirchen zu ergreifen; es hatten aber diese hievon Wind bekommen und sich damals wie auch hernach der kath. Kirche ferne gehalten; der calvinische Vogt und seine Adhärenten waren überdies heimlich entwichen. Die Kemptischen adeligen Officiere hielten an die zusammenberufenen Underthanen eine scharfe Red und hielten das Unerlaubte ihnen billig vor“. In einem Schreiben des Grafen Ott Heinrich von Fugger vom 5. April 1622 an den Bischof Heinrich ersucht er, wie er auch an den Fürstabt in Kempten geschrieben, „von Conservatorio wegen den weltlichen bisherigen Stifftsschaffner zu inhibiren, daß er auf das unnötige Exerzitium und selbige Kirchendiener weder des Prädikanten noch andre Besoldungen verabfolgen lassen solte“, indem er mit Recht anführte, daß der alte, zwischen Philipp und Alexander von Pappenheim anno 1577 aufgerichtete Vertrag wegen gemeinschaftlicher Administration der Stifftsgefäll ohne Konsens des Bischofes aufgerichtet, also ohne Krafft sei. Bischof Heinrich antwortet dem Grafen und kaiserl. Obrist Ott Heinrich Fugger am 10. Dezember 1622, daß er in seinem Namen und im Namen des Fürstabtes von Kempten dem bisherigen weltlichen Stiftsschaffner eröffne, daß er am 2ten nächsten Monats sein Amt niederlegen und alle in handen habende, dem Stift zustehende Bücher, Rechnungen und Dokumente dem Stiftsdechant daselbst abliefern und Beschlußrechnung machen müsse.

Der Fürstabt von Kempten bemerkt zu diesem bischöfl. Schreiben d. d. 21. Jänner 1623: „Er seye ja wohl einverstanden, daß der weltliche Stiftsschaffner abgethan werde und extradiren müsse und H. Graf Ott Heinrich Fugger als Executor dabey handeln solle“, fügt aber bei: „Wiewohlen seine F. Gndn. berührte Restitution gerne effectuirt, darzue auch alle mögliche und verantwortliche Hilfe so eifrig subministiren wolten, als Sie es neben andern gueten executionibus allbereits dahin gebracht, daß dem Calvinischen Schuelmaister und Mesner von den Stifftsgefällen das wenigste nit mehr gereicht werde, so geben Sie doch zu bedenken, daß: