Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S041.jpg

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Inzwischen wurde die „begonnene Restitution“ weitergeführt, der weltliche gemeinschaftliche Stiftsschaffner abgeschafft und der Dechant des Stifts selbst Verwalter. Dechant Megglin schreibt am 24. September 1625 an den Generalvikar, daß er durch Selbstverwaltung der Stiftseinkünfte bedeutende Ersparungen erzielt habe. Trotz dieser Bemühungen des Augsburger Bischofes, des Kempter Stiftsabtes und des Grafen Ott Heinrich Fugger in Grönenbach, eine Restitutio in integrum und die Ausrottung des helvetischen Bekenntnisses herbeizuführen, gelang dieses nicht, indem 1. der rotensteinisch-pappenheimische Verwalter Georg Weidlin in leidenschaftlicher Weise bei seinen Glaubensgenossen agitierte und in dieser prädikantenlosen Zeit die Stelle eines „Quasiprädikanten“ versah; 2. die alte Pappenheimische Wittib Anna von Pappenheim anno 1625[WS 1] den calvinischen Prädikanten Langhans zu sich ins untere Schlößle aufnahm und dorten wie auch im Wäldchen, genannt Schulerloch, privatissime und ganz insgeheim das calvinische Exerzitium ausüben ließ; 3. der weltliche Herr Max von Pappenheim schützend seine Hand über seine reformierten Untertanen hielt und beim Kaiser Klage führte über diese rechtswidrige Restitution, die seitens der Konservatoren in Grönenbach vorgenommen werde; 4. gerade Druck und Verfolgung in religiösen Dingen meistenteils erst recht Bekenntnismut und Bekenntnisfestigkeit erzielt. Das Tun und Treiben im untern Schloß in Grönenbach, seitdem Adolf Langhans im Jahre 1625 seine Tätigkeit entfaltete, blieb nicht verborgen; darum erlies der Fürstabt Johannes Eucharius von Kempten am 23. Oktober 1625 ein Absetzungs- und Ausweisungsdekret gegen diesen eingedrungenen calvinischen Prädikanten:

„Demnach hochw. Fürst und Herr Johannes Eucharius, Abt des fürstl. Stiffts Kempten glaubwürdig berichtet worden, daß zu Grönenbach ein neuer Calvinischer Prediger sich aufgehalten und zum Calvinischen Predigtamte in der Spitalkirche daselbst aufgestellt wurde und Ihro fürstl. Gndn. so wenig gemaint, das Calvinische Exercitium allda zu Grönenbach zu gestatten als wenig daselbst in dem Religionsfrieden und von Reichs Constitutionen zugelassen, als ist hochgedacht Ihr fürstl. Gndn. ernstlicher Bevelch. Will und Meinung, daß nit allein vermelter Prediger sich des Calvinischen Predigens, der Kanzel, der Stiffts-Spital- oder andrer Kirche in diesem besagten Grönenbach allerdings bemüeßigen, auch die Grafschaft Kempten und landtgerichtlichen Bezirk, darinnen das Dorf Grönenbach gelegen, innerhalb 8 Tagen hoc dato an zu rechnen, meiden, räumen und sich nit so wie ein Hanswursten daraus erhöben und migriren, sondern auch weder der wohlgeborenen Frau Anna Erbmarschalkin, Freyin von Pappenheimb, geb. Freyin von Winneberg (bei Kißlegg) und Beilstein (bei Unterthingau), Wittib, noch von dem pappenheimbischen


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