Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S042.jpg

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Vogt Georg Weidlin, noch jemand andrem weiteres beherbergt und mit Unterschlupf versehen werden soll bey Straff 100 Pfennig gegen den Erbrecher dieses Bevelchs unausbleibentlich fürzunemmen; darnach man sich redlich zu richten.“ Datum im fürstl. Stifft Kempten 23. Oktober 1625. (Kreisarchiv, Bd. 391.)

Nun scheint weder die Gräfin-Witwe noch auch Adolf Langhans von diesem Absetzungs- und Ausweisungsdekret des Fürstabtes in Kempten Kenntnis genommen zu haben, da Langhans fortfuhr, im untern Schlosse Konventikel zu halten mit calvinischem Exerzitium und excurrendo auch in Teinselberg calvinische Predigten abhielt. Als nun der Fürstabt in Kempten dieses vernahm, hat man dem Prädikanten aufgepaßt, und als er mit obiger Wittib nach Teinselberg hat fahren wollen, hat man ihn im Holz, das „Schulerloch“ genannt, aus der Kutsche herausgenommen und nach dem festen Schloß des Fürstabten „Liebenthann“ gefänglich geführt anno 1626 im März. „Am 13. April 1626 Ist Hans Adolph Langhans von Prugg uß der Pfalz, abgeschaffter Calvinischer Prediger zu Grönenbach, zu Liebenthann Im Arrest examinirt worden.“ (Kreisarchiv, Bd. 391.)

Zufolgedessen wurde er in die im Absetzungsdekrete festgesetzte Summe Geldes verurteilt wegen Übertretung des Gebotes und mußte Urphed schwören, darnach er sich im Grönenbachschen Gebiete nicht mehr blicken lassen werde. Er zog sich nach Entlassung aus seinem Arrest in Liebenthann nach Teinselberg zurück, versah dorten die calvinische Prädikantenstelle, verheiratete sich mit der Tochter des Herbishofer calvinischen Predigers, blieb aber mit den Grönenbacher-Rotensteiner Reformierten stets in enger Fühlung und ihr ständiger Berater, wie aus einem Briefe des Langhans an den rotensteinischen Verwalter Weidlin d. d. 3. April 1632 klar hervorgeht. (Kreisarchiv, Bd. 391.)

„Ehrenvester und Hochgeachter! Demselben seien neben meinem frdl. grues auch meine willigen Dienst iederzeit bevor, günstiger H. Verwalter!

Es hat der Meßner zu Herbishofen am erschienen Montag, als mein H. Swäher mir sagen lassen, herabgebracht, E. G. habe Ihme befohlen, mir anzuzeigen, daß ich uff künfftigen Sonntag, wils Gott, zue Grönenbach predigen müesse. (Inzwischen waren die Schweden ins Allgäu eingerückt und dadurch waren die Neugläubigen mutig geworden.) Nun weis ich nit, ob es Ernst oder nicht, weilen auch vor acht Tagen Caspar Klotz zu Lachen kommen und das Gleiche in des Herrn Namen mir angezeigt und nichts daraus worden; derowegen E. G. Ich gebeten haben will, mich eigentlich zu berichten, ob es Ernst und ob es auch mit Consens und Erlaubnis des Abbtes zu Kempten geschehe? Denn wie dem H. Verwalter wol bewußt, ich einen ayd getan, daß ich nit nacher Grönenbach kommen, weniger etwas andres daselbsten fürnehmen wolle; ee nun mein Revers nit herausgeben worden, oder sonst ich