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fürzukommen, wolten Euch abermahlen zuschreiben und verpleiben mit frdl. Willen Euch wolgewogen.

Datum In unserem Stifft Kempten 27. Febr. 1626.
Johann Eucharius.“     
(Kreisarchiv, Bd. 391.)     

Auf dieses Schreiben antwortete Graf Max von Pappenheim-Rotenstein am 4./14. März 1626 dem Fürstabt Eucharius, „daß Grönenbach und dessen Inhaber seit unfürdenklichen Zeiten der freien Reichsritterschaft inkorporiert seien und in Kraft solcher Inkorporation und Immedietät vor 67 Jahren für den rotensteinischen Teil die Änderung der kath. Religion und zwar ganz unbehindert seitens des Stiffts Kempten vorgenommen und bisher in ruhigem Besitz verblieben. Wegen hoher Obrigkeit und Regalien über Grönenbach wolle er sich mit dem Abt nicht lang herumbstreiten und solle Abt zufrieden sein, wenn derselbe zu underthennig Ehren sich erbotten habe, der Stüfftskirchen fortan zu entsagen.“ In gleichem Betreffe wendet sich Herzog J. Friedrich von Württemberg an den Bischof von Augsburg und H. Fürstabt zu Kempten, d. d. 21. März 1626, und mahnt dieselben, sie sollen die Pappenheimer, die nun einmal „Craißständ“ seien, wegen Anstellung eines neuen evangelischen Predigers in Grönenbach in Ruhe lassen. Derselbe Herzog Joh. Friedrich von Württemberg getröstet in seinem Schreiben d. d. Stuttgart, 22. März 1626 den Grafen Max von Pappenheim, Landgraf zu Stülingen, wegen eines etwaigen gewaltsamen Vorgehens des Augsburger Bischofes und des Fürstabtes von Kempten, daß er ihm allerdings „keine Craißhilff in Aussicht stellen kann, für den Notfall aber anräth, vom Kammergericht ein mandatum non offendendo uff den Landfrieden, aber nicht auf den Religionsfrieden zu erholen“.

In gleichem Betreff ist auch von Wichtigkeit ein Schreiben des Grönenbach-Fuggerschen Verwalters Haggen an seinen Herrn Graf Ott Heinrich Fugger, kaiserl. Obrist, d. d. 23. März 1626. Derselbe teilt mit, daß der lutherische neue Prädikant in der Spitalkirche seine widerliche Lehre an allen Sonn- und Feiertagen vornehme, ja daß auch der reformierte Prediger Langhans, den die Frau Wittib von Pappenheim im September verwichenen Jahres hieher gebracht und in ihrer Behausung beherberge, trotz beschehener Abschaffung immer noch passiere und von hier nach Teinselberg und Herbishofen sich begebe. Das Stift Kempten lasse alles passieren und scheue die sumptus (Kosten) zu einer neuen Exekution zur Manutenierung der hohen Obrigkeitsrechte. Er habe zwar erfahren, daß acht stiftische Reiter dem Langhans auflauerten, um ihn auf seinem Wege nach