Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S058.jpg

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Gerichte mit begoßener Nasen seinen Kopf hat verwetten wollen, wann das Stifft Kempten deme wider dasselbe exparte Pappenheimb erlangten Kayserlichen Mandato restitutorio folgen werde und auff des Verwalters Andeutten, es werde nun müessen sein, unverschampt gesaget, Er spüe reverenter Ins Kayserliche Mandat, darauff des Verwalters Sohn erstlich mit einem Stuehl und nachmahlen mit zween bloßen Messeren zugeeilet, – wider welchen (Dechant) sich der Sohn einig und allein gewehret (also Wirtshauszänkerei, Wirtshausrauferei und seitens des Sohnes Weidle ein Akt der Notwehr), aber hernach hierumben von des Stiffts Kemptischen gefänglich hinweggeschleppt, beurphedt und umb eine starke Summe Gelts gestrafft; ja selbst nach erlangtem und insinuirtem Kayserlichen Protectorium seien Vater und Sohn Weidlin betrolich nochmals citirt worden von den Kemptischen, so daß eigentlich das Styfft Kempten die dem Protectorio einverleibte Poen (Buße) der 20 Mark Goldts urthetlich bezahlen müßte.“ Des weitern wird angefügt: „Am 2. September 1621 habe Fürstabt von Kempten den Calvinischen Prädicanten in Grönenbach abgeschafft, den 23. Oktober 1621 den Calvinern die Kirchen zu Grönenbach versperrt, am 9. August 1624 dem weltlichen Schaffner unter Fürwandt geistlicher Visitation und „angemaßter“ hohen Obrigkeit die Stifftsschlüssel, Urbar, Rechnungen und andre briefliche Documente durch gewalthetige Betrohung abnemmen und dem vermeinten Dechant einhändigen lassen; das alles sey gegen die bisherige, ruebige possesion der Pappenheimer-Rottensteiner und ihrer Unterthanen in ihrem Helvetischen Bekenntnisse und diese Gewaltacte des Fürstabtes mehr ein Mißbrauch des per sub- und obreptionem übel erworbenen Kayserlichen Conservatorii über das Stifft Grönenbach.“ Daraus kann ersehen werden, daß die Herren Beamten des Grafen von Rotenstein-Pappenheim bei Ausdeutung, Umdeutung der Vorkommnisse nicht ganz ungeschickt, aber auch keineswegs verlegen waren.

Nachdem der unheilvolle 30jährige Krieg unser deutsches Vaterland in ein Meer von Jammer und Weh gestürzt, kam endlich am 24. Oktober 1648 der westfälische Friede zu Münster und Osnabrück zustande. Aber damit endeten in Grönenbach die Wirren noch lange nicht; es bedurfte noch vieler Verhandlungen und Streitigkeiten, bis endlich durch die beiden subdelegierten kaiserlichen Kommissäre, nämlich Franziskus Johannes, Bischof zu Konstanz, Herr der Reichenau und Öhning, und Eberhart, Herzog zu Württemberg und Tecks, Graf zu Mömppelgardt, Herr zu Heidenheim, welche zwei Herren für den Reichskreis Schwaben vom Kaiser als Kommissäre zur Schaffung