Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S063.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
– 63 –

das jus patronatus, Lehenschaft, Kastenvogtei und Verwaltung desselben gehabt und das reform. Religions-Exerzitium sei am 1. Jänner 1624 in der Spitalkirche zu Grönenbach bestanden. Am 4./14. April 1649 schrieben die zwei kaiserl. Kommissäre aus Kaufbeuren an die fürstl. Kemptischen Räte, daß sie nach Memmingen kommen und im Namen der Freiherrn von Pappenheim als auch der Bürgermeister und Räte der Stadt Memmingen die Verhältnisse in Grönenbach und Woringen in den Stand vom 1. Jänner 1624 zu restituieren willens seien; dazu möge das Stift Kempten einen bevollmächtigten Vertreter abordnen. Am 16. April 1649 schrieb der fürstl. Kemptische Rentmeister Georg Haim an den Fuggerschen Verwalter in Grönenbach und macht aufmerksam, „daß in diesem wichtigen Werk der Restitutio in integrum durch die beeden Commissionsmitglieder sehr zu vigilieren sei, und daß man vileicht als Vertreter des H. Grafen Fugger-Grönenbach bei den Verhandlungen den Dr. Holzapfel abordnen möchte.“ In dieser gleichen wichtigen Angelegenheit schrieb die Gräfin Maria Elisabeth Fuggerin Wittib an ihren Verwalter Valentin Zeis d. d. 18. April 1649 und spricht die Zuversicht aus, daß er, der Verwalter, die Akten wegen Restitution und Normierung des Religionswesens in Grönenbach den Kemptischen Räten bereits überschickt haben und mündliche Information gegeben haben werde; zugleich ersucht sie, Dr. Holzapfel möge „neben ihme, dem Verwalter, und mit Zuthuen der Kemptischen Räth in Kaufbeuren resp. Memmingen das Grönenbach’sche Religionswesen bei den HH. Commissariis so annehmen, daß kein Calvinisches Predigtamt derart mehr aufgestellt und selbe nit mehr in die Kirche gelassen werden; was die Castenvogtey und andre die weltliche Herrschaft concernierende sachen betreffe, würden sich die beeden Herrschafften Pappenheim-Fugger künfftig schon selbst miteinander vereinigen und bräuchten sich die H. Commissarii sich dieseshalben nit bemühen“. Am 21. April 1649 schrieb Dr. Holzapfel von Kempten aus an den gräfl. Fuggerschen Verwalter Zeis und bestätigt darin, daß nach Durchsicht der eingereichten Vorlagen es unzweifelhaft, ja gewiß sei, daß am 1. Jänner 1624 weder ein calvinischer, noch ein lutherischer Prädikant allda in Grönenbach gewesen; „weilen nun von den Kemptischen Räthen Herr Canzler und Herr Rentmeister bereits wohl informiert in loco Commissionis (Memmingen) sich befinden, sei sein Erscheinen nicht notwendig.“

Am 22. April 1649 war die Verhandlung der zwei kaiserlichen Exekutionskommissäre in Memmingen wegen restitutio der Verhältnisse