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Adolf Langhans unmöglich am 1. Januar 1624 in der hiesigen Spitalkirche gepredigt haben kann; wenn man sich auch das Urteil von dem Aktenstücke im Neub. Kreisarchiv Bd. 395 aus dem Jahre 1692 nicht zueigen macht, das da besagt: „Da man aber bezüglich der Predigt des Langhans im Spitalkirchen alhier am 1. Januar 1624 contradicirt, haben sie sich auf ein Zeugenverhör bezogen und die Underthanen auf die beschehene Aussag vorher genugsamb informirt, was sie sagen sollten; seint hierüber etliche Zeugen verhört worden, welche ganz falsch ausgesagt, als were anno 1624 obgemelter praedicant Langhans schon zu Grönenbach gewesen und hete am 1. Januario in der Spitalkirchen alda gepredigt.“ Immerhin auffallend erscheint die konkordierende präzise Aussage dieser 17 Gezeugen über eine objektiv unrichtige Tatsache; darum heißt es auch in dem Berichte des amtlichen Konventsabgeordneten (Dezember 1653) seitens des fürstlichen Hochstifts Augsburg an die Chur- und fürstlichen Reichsdeputierten: diese 17 Calvinische Zeugen hätten so einheitlich ausgesagt, als hätten sie alles auswendig gelernt und ex una charta gelesen[1]. Daß tatsächlich die von den 17 reform. Gezeugen gemachten eidlichen Aussagen, am 1. Jänner 1624 sei in Grönenbach calvinisches Exerzitium abgehalten worden und der Prädikant Adolf Langhans habe dabei gepredigt in hiesiger Spitalkirche, objektiv unrichtig seien, und daß also diese Zeugen sich geirrt in der Angabe des Jahres, geht klar hervor:

1. Aus den Jahresrechnungen (Originale in hiesigem Pfarrarchiv) hiesigen Stifts aus den Jahren 1615, 1616, 1617, 1618, 1619, 1620, 1621, 1622, 1623, 1624, 1625 und 1626, die nachweisen, daß in genannten kritischen Jahren für den reformierten Prädikanten hier von Galli 1623 bis wieder Galli 1624, ebenso von Galli 1624 bis wieder Galli 1625, ebenso von Galli 1625 bis wieder Galli 1626 kein Salair, keine Besoldung aufgeführt erscheint, also auch keiner anwesend war. Ebenso ist Wein (für 8 Maß) um 1 fl. 12 kr. in Rechnung gestellt in Jahresrechnung aus Anlaß des Herabkommens des Dr. Schwarz am 22. Februar 1625, um im Namen des Stifts Kempten wegen Aufstellung eines „lutherischen“ neuen Prädikanten gegen Pappenheim-Rotenstein zu protestieren.

2. Noch klarer erhellt dieses aus einem Protokoll der Marktgemeinde Viechtach (Oberpfalz) vom 4. Juni 1650 (Neub. Kreisarchiv,


  1. Graf Bonaventura Fugger spricht in seinem Schreiben an den Augsburger Weihbischof d. d. 12. Jänner 1661 in bezug auf diese Zeugenvernehmung von einer „meinaydigen Attestation“: eine Behauptung, die, objektiv nicht erwiesen, subjektiv beleidigend, über das Erlaubte geht.