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durch seine Calvinische Beambte allhie untreu und falsch berichtet worden seye bezüglich des status am 1. Jänner 1624. Fugger und Pappenheimb wollen nun die Religionssachen allhie, so wie es in Wirklichkeit im Normaljahr gewesen, durchführen, und wollen die Sache als eine „reine Privatsache“ angesehen wissen, und nur zur größeren Bekräfftigung solle ein kayserl. Urtel noch erholt werden, event. könne zur leichteren Durchführung dieser Execution auch der Churfürst von Bayern, der ja durch Besitz der Herrschafft Mindelheimb Angrenzer seye, erbeten werden oder aber die 2 Conservatoren des Stiffts Grönenbach.“

Im Jahre 1658 setzte der Bischof von Augsburg energisch ein ratione conservatorii, um das neue helvetische Bekenntnis zu eleminieren; das geht hervor aus dem Konzept eines Schreibens an das fürstl. Stift Kempten d. d. 2. Jänner 1658, worin der Verfasser mitteilt, „daß er mit dem Weihbischoff in Augsburg conferirt und vernommen habe, daß man an seiten des fürstl. Hochstiffts Augsburg dahin inclinire und angelegen sein lassen wolle, wie man das Exercitium Calvinisticum zu Grönenbach gänzlich abthuen möge, massen man mit genugsamb authentischen Documenten dergestalten versehen, daß anno 1624 ermeltes Exercitium niemals dagewesen und kundbar geworden bei der Ravensburger Commission seye „false“ angebracht worden von seiten der Calvinisten. Es seyen auch an die beeden Kayserl. subdeleg. Commissarii unterschiedliche Mandate seitens der Kayserl. Majestät allerhöchst sel. Andenkens dies Falls ergangen, die Sach in den stand des Normaljahrs „wirklich“ zu setzen; bishero aber seye kein Effect zu verspiren.“ Als im November 1658 die calvinische Prädikantenstelle hier erledigt war, schrieb fürstl. Gndn. zu Ellwangen an H. Marschallen Grafen zu Pappenheim, d. d. 18. November 1658: „Er hör, daß der Calvinische Prädicant fort seye und halte dafür, dieser Zeitpunct sei günstig, den Calvinismus in Grönenbach nunmehr genzlich abzustellen; dazu möge H. Graf behilflich sein wohlmögent und vertrauter Orten bey dem Kayserl. Hof à parte pro recomendatione und mehr Bekräfftigung des Stiffts Augsburgs Anbringens einzukommen.“ Graf Wolf Philipp von Pappenheim nun entschuldigt sich in einer Gegenantwort an den Augsburger Generalvikar d. d. 30. November 1660, „daß Er nichts dafür könne, daß wieder ein neuer Calvinischer Prädicant in Grönenbach seye. Er habe weder Rath noch That darzu gethan, ohnangesehen, daß man Fuggerischer Seits vorgebe, Er hette es wohl verwöhren können, da doch weder Ihro hochfürstl. Gndn. von Ellwangen sel. Andenkens als damaliger Administrator noch der Fürstabt zu Kempten, viel weniger der Graf