Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S098.jpg

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von mir rotunde abgeschlagen; darauf wollen die Calvinisten ihn nacher Herbishofen (ein Calvinisch Orth doch auch rottenstein. Herrschafft) führen, so wir zugeben, wenn die Calvinischen zu Zell die gebührenden funeralia und was sonsten gebräuchig abstatten wollen; haben also schon das Grab alldorten völlig machen lassen. Nach Einholung vom hiesigen Grönebacher Prädicanten und H. Verwalter Jenisch in Memmingen als dermahlen Rottenstein. Amtsverweser allerhand Consilien, haben sie den 14ten dito morgens umb 7 Uhr eigenthättig mitten unter die Catholischen Grabschaften ein grab anfangen zu machen, darwider fürstl. Stift Augsburg und Kempten, auch beede Gnädg. Herrschaften sowohl Rotenst. als Fugger’sche und Ich durch H. Franziskus Epp Canonicum in optimâ formâ haben lassen protestiren; da aber dieß auch kein Verfang bei den Calvinisten wolt haben, haben wir dießmahl kein ander Mittel zu registriren gewußt als dem fürstl. Stüfft Kempten solche Gewaltthätigkeiten unterthänigst zu hinterbringen; ist auch gleich gebührend geschehen, worauf Ihro fürstl. Durchlaucht und fürstl. Gnaden als Mitconservator unsres Stiffts und landsfürstl. Obrigkeit sich jetzt resolvieret durch Zween mit ansehnlicher schriftl. Instruction verordnete Commissarios als deren Stallmeister H. Baron Brahi und H. Rent- und Kammermeister sambt einer bewehrten Mannschaft mit Zuziehung der Hochgräfl. Fugger’schen Unterthanen den Leichnamb, welchen sie entzwischen in Zell begraben wiederumb auß- und an den von beeden gnädigst. Herrschaften cum consensu secundum ordinem an Ihrem obsignirten Orth eingraben lassen, so auch den 15ten currentis noch beim hellen tag beschehen, und hat sich bei und während der Action, da sie gesehen, daß das Fürstl. Stifft Kempten, den Calvinisten ganz unverhofft, dergestalten verhandle, kein einiger Calvinistischer Mensch blicken lassen; beede Prädicanten (Grönenbach und Herbishofen) haben sich nach Memmingen retirirt und erst da die von Kempten wieder hinweg, sich nach hause begeben.“ Der Dechant bemerkt weiter: „Dieser Tage ist der Prädicant von Herbishofen sambt einem hiesigen Calvinisten verreist, vermutlich naher Augsburg, Ihro hochgräfl. Gnaden dem H. Grafen v. Pappenheimb dieses zu referiren.“

Schon am 19. Februar 1670 erfolgte seitens des damaligen Rottensteinischen Inspektors und Amtsverwalters Jakob Jenisch von Memmingen aus ein Schreiben an den Fürstabt in Kempten, worin ernstlich remonstriert wird gegen diesen Zeller Fall, „da sich Graf Wolf Philipp nicht erinnern könne, daß ein locus separatus für die Zeller Reformierten angewiesen worden und er seine Unterthanen