Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S114.jpg

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von Pappenheim in seiner Protestationsschrift; diesen Vertrag, „der wegen Collegiatstifft anno 1568 abgeschlossen, thuet bischof Heinrich“ in seinem Schreiben an den Generalvikar v. 28. Nov. 1613 „darumb nit agnosciren, weilen solcher ohne Zustimmung des Ordinariates auffgericht worden“. Nach dem Tode des H. Dechants A. Weiß hatten H. Ott Heinrich Fugger und Philipp von Pappenheim sich der Obsignation unternommen und jeder wider den anderen recht daran sein wollen. „Es hat aber das Ordinariat beeden nit gestattet, sondern ist H. Generalvicar zum „Dreißigsten“ des H. Dechant sel. nach Grönenbach geschickt worden, welcher den Philippus vermögt, daß er seine fürgeschlagene Markschloß wieder selbsten hat abheben lassen, worauf die Publication des Testamentes des † Dechants durch den H. Generalvicar beschehen und die Vollstreckung desselben nach dessen Tenor dem H. Ott Heinrich Fugger eingeraumbt worden.“

Am 20. April 1620, nach dem anno 1619 erfolgten Ableben des Herrn Philipp von Pappenheim, richtete Ott Heinrich Fugger ein Schreiben an den Bischof von Augsburg und an den Fürstabt von Kempten, daß pro bono religionis und zur Erhaltung des Stifts Grönenbach entweder ein kaiserl. Mandatum de restituendo anzustreben sei oder auf andere ersprießliche Mittel gedacht werden möge. Anno 1621 wurde durch ein Dekret des Fürstabtes von Kempten vom 2. September 1621 mit Beihilfe und Rat Sr. Exzellenz des Herrn Grafen Ott Heinrich Fugger, der damalige calvinische Prädikant Philippus Gessertus aus- und abgeschafft; ebenso wurde das calvinische Exerzitium aus der kath. Pfarr- und Stiftskirche ausgeschafft und die Ausübung des calvinischen Exerzitiums völlig untersagt. Anno 1622 meldet in absentia seines Herrn Bruders Joh. Ernst Fugger, d. d. 21. Jänner, an den Augsburger Bischof, „daß eine Kayserl. Commissionshandlung zwischen Stifft Kempten und H. Wolf Christoph von Pappenheim-Rotenstein fürgangen, bei welcher die Commission den Vorschlag gemacht, daß fürders anstatt des ausgeschafften calvinischen Prädikanten ein anderer der Augsburger Confession substituirt werden möchte. Dagegen bittet Fugger den Bischof, diesen Vorschlag keineswegs zu genehmigen, sondern die relation an die Kayserl. Commission dergestalten zu verfassen, damit das Stifft Grönenbach bey seiner ersten Fundation besser conservirt, der viel Jahre geschwächte Gottesdienst und Religion redintegrirt und alles sect’sche Exercitium abgestellt werde.“ In seinem Schreiben vom 5. April 1622 ersucht Ott Heinrich den Augsburger Bischof, den Stiftsschaffner zu inhibieren, die Stiftsgefälle zum Unterhalt des Prädikanten und zu anderweitigen Besoldungen zu