Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S127.jpg

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Fürs andere: Die 8 Jartäg deren H. H. Stüffter sel. sollen hinfüro gehalten werden durch 4 Priester, deren 2 vom Stüfft und 2 frembdte, unter welchen H. pfarrer von Altusriedt oder sein Früemesser, wann einer inskünfftig an diesem orth zu diesen undt übrigen allen hernach volgenden Jartägen, wo man frembde priester von nöten hat, vor anderen allzeit zukommen zu lassen (sein sollen), bis gleich wohlen mehrere priester uffm Stüfft erhalten werden können, mit einer Vigill von einer Nocturn und denen laudibus sambt gleich darauf volgendem seelambt, drey gesprochenen seelmessen und zu Endt dem placebo uff der Stüffter grab. Für iedweden wird Präsenz geraicht: H. Dechant 1 fl. 18 kr. und iedem aus den 3 priestern 54 kr., iedoch mit diesem Anhang, daß der oder der so unter währendem ambt mit messelesen nit occupirt, ohne weiterem oder mehrerem Präsenz bey der Music sich gebrauchen lassen sollen, dem Organisten 15 kr., item den 3 Musicanten iedem 10 kr.

Zum dritten: Herrschaffts Jahrtäg sinds beim Styfft deren 4, soll man iährlich nach volgendter gestalt halten: den 1ten des H. Alexanders v. Pappenheim sel. umb den 7. Marty; den 2ten Frauen Erbmarschallin Margaretha de Pappenheim sel. umb 29. July; den 3ten H. Hans Philipp Freiherrn v. Rechberg umb den 13. 7bris; den 4ten Anna Fuggerin v. Pappenheim umb den 26. 7bris; alle an zwei hiezu bequömlichen Tagen. Den 1ten Tag eines ieden aus diesen nechst besagten Jahrtägen zu morgens vorm seelambt mit einer Vigil einer Nocturn sambt deren laudibus, seelambt und zwei gesprochenen seelmessen und dem placebo; den anderen oder 3ten tag hernach (wie es am füeglichsten der Täg sein kann), sollen noch 3 hl. Messen durch die 2 oder 3 Stüfftpriester zur intention eines ieden besagten Jartags gelesen werden; auf ieden dieser mehr berührten Jahrtägen werden verwendet in summa 9 fl. und solche diesermassen ausgethailt: als für den 1ten tag gibt man Präsenz H. Dechant 3 fl., dem Chorherrn 1 fl. 30 kr., dem 3ten Priester, er sey auch ein Chorherr oder frembder, 1 fl. 30 kr., dem Organisten 30 kr., denen 3 Musicanten iedem 20 kr.; den 2ten oder 3ten Tag für die drei Nachmessen iedem Priester 30 kr.

Den 5ten Jahrtag als weyl. H. Joachim Reichs Erbmarschallen de Pappenheimb seel. umb den 20ten Jänner mit 3 hl. Seelmessen und wirdt iedem Priester zur Präsenz gereicht 40 kr. Den 6ten Jahrtag weyl. Frauen Barbara v. Schellenberg, geb. Erbmarschallin und Freyin v. Pappenheim seel. umb den 6. Febr. auch mit 3 seelenmessen zu halten; die darfür verordnete Präsenz bestehet für ieden Priester in 20 kr. Vor allen 6 obgesagten Jahrtägen insgesambt werden dem Mesner geben 3 fl. 15 kr. als von jedem deren vier Ersten 36 kr., vom 5ten 28 kr., vom 6ten 23 kr. Den armen leithen in summa 11 fl. 34 kr., nemblich bey den ersten Jahrtägsgottesdiensten iedesmal 2 fl., beim 6ten aber 1 fl. 34 kr. Der Kirche für Beläutung in summa 49 kr., zwey armen schuelern insgesambt 1 fl. 20 kr., den Spitalarmen 5 fl., Herrschaffts hausarmen Töchtern in allem 9 fl. 2 kr. Zu diesen nägst obengesetzten 5ten und 6ten Herrschafts Jahrtägen solle gleichfalls der 3te Priester von altusriedt (solang nur 2 Chorherrn im Stüfft) gezogen werden und gleich wie selbiger in den vorigen (Jahrtägen) mehrer Präsenz genieset also in diesen auch mit geringerer Vorlieb nehmen.