Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S130.jpg

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sich ins Stift Grönenbach, und seit 1560 blieb nun Zell mit dem Stift Grönenbach verbunden – eine Art Inkorporation – bis zur sog. Säkularisation im Jahre des Heils 1803. Selbstverständlich hatten die Zeller Reformierten keinen Anteil an der Pfarrkirche in Zell und auch nicht am streng konfessionellen Gottesacker; die Zeller Reformierten wollten aber gleichwohl im Friedhofe dortselbst in den Reihengräbern zwischen den Katholiken begraben werden unter Beiziehung des calvinischen Grönenbach’schen Prädikanten und Abhaltung ihrer Zeremonien, sog. Leichenabdankung, Gebetsformel und Psalmengesang. Das gab nun Anlaß zu vielen Zwistigkeiten und Reibereien zwischen dem Grönenbacher Stiftsdechant einerseits und den Zeller Reformierten andrerseits, so daß schließlich anno 1671 eine Vereinbarung getroffen wurde laut Pfarrakten hier zwischen den beiden Herrschaften Fugger-Pappenheim und Stiftsdechant und den Deputierten der Reformierten, gemäß deren den Zeller Reformierten ein separierter Platz hinter der Zeller Pfarrkirche angewiesen wurde und die Beerdigung der Reformierten in der Stille gestattet wurde „ohne Zuziehung eines Pastors oder des calvinischen Schuelmaisters zue Grönenbach einfach eine Civilleichabdankung durch einen Zeller Gemeindtsmann“.

Gleichwohl blieben trotz dieser Vereinbarung diese Leichenbegängnisse Anlaß zu fortwährenden Reibereien. So beklagte sich auch in dem oben zitierten Schreiben Herr Dekan an den Fugger Paulus Herrn Grafen ratione sepulturae und stellt die Bitte, „da die verschiedenen Kayserlichen Excitatorien an die beeden Kreisausschreibenden Fürsten zur Wiederaufnahme der Verhandlungen wegen des annus normalis 1. Jänner 1624 keinen Fürgang gewinnen, ein mehrmaliges Kayserl. Excitatorium auszuwirken in Verbindung mit dem Augsburger Hochstifft und dem fürstl. Stifft Kempten wegen des beederseits obhabenden Kayserl. conservatorii.“ Am gleichen Tage, 3. Jänner 1690, wandte sich der H. Dechant wegen der gleichen Angelegenheit „an die Hochfürstl. Augspurg. H. H. praesidenten, Canzler und Räth in causa sepulturae in Zell, da der grönenbach’sche calvinische Schuelmaister sich angemaßt hatte, anstatt des calv. grönenbach’schen Prädicanten die Leichenfeier in Zell vorzunehmen und aus einem Buche etwas vorzulesen und Psalmengesang veranlaßt bei der Feier durch die Dorfgassen. Er habe zwar dagegen reclamirt, contradicirt, remonstrirt, aber ohne Erfolg. Er könne dergleichen Frevelthaten fürderhin in die Länge nicht hintertreiben ohne stärkere Handt, deßhalb stellt er das Ansuchen, dies. H. H. möchten allergnädigst geruhen, nit allein nachtruckliche Remedirung gegen der Reformirten Vorhaben zu verschaffen,