Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S159.jpg

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sonder Auszeichnung und Vorrecht gesetzt zu haben, so erteile nunmehr auch Er dem Verwalter den Auftrag, das Fuggerwappen machen zu lassen und in der Ritterstuben im Stifft aufzuhängen.“

Doch bedeutend mehr Unannehmlichkeiten als durch dieses Offenhalten des Stiftes und der eingebauten Ritterstube ja gerade zum direkten enormen Schaden verursachten dem Stifte die ihm aufgehalsten weltlichen Stiftsschaffner. Wohl wehrten sich die Stiftsdekane und suchten, wie es auch der Stiftsbrief vorgesehen, die Verwaltung selbständig in die Hand zu bringen und zu behalten, jedoch die Verhältnisse und der Machtwille der schutzvogtischen Herrschaft brachte immer wieder einen weltlichen Stiftsschaffner; ja von den beiden Herrschaften wurde sogar aus Mitteln des Stifts ein eigenes Stiftsschaffnerhaus erbaut, jetzt Hausnummer 28 hier in Grönenbach.

So war ein Georg Treuchtlinger 33 Jahre hindurch von 1662 bis 1695 Stiftsschaffner, und es wurde ihm durch Dechant Koler in dessen Schreiben an das Ordinariat, d. d. 28. Jänner 1695, der Vorwurf gemacht, daß derselbe das Kollegiatstift jährlich um 1000 fl. geschädigt habe; das macht also ohne die Zinseszinsen die horrende Summe von 33 000 fl. (Vergleiche bischöfl. Archiv.) Gegen diesen Treuchtlinger, der sich mit Hilfe des Fürstabtes von Kempten zu halten suchte, gegen den aber das bischöfl. Ordinariat „vi Ordinariatus“ vorging und gegen den es seinen Pönitentiarius Franz Wilhelm Aymayr als Visitator verwendete, mußte, wie sich der Protokollakt ausdrückt, anno 1695 cum fulmine excommunicationis[1] verfahren werden. Dieser Herr Pönitentiarius als Visitator schrieb über genannten Herrn Verwalter Treuchtlinger anno 1694 an Herrn Grafen Paul Fugger in München: „Den jezmaligen Stifftsschaffner betr. kann Ihme seine bisherige Administration in keine renommé versetzen, zumalen vor Augen liegt, daß in derselben sein Partikularinteresse iedesmalen die praelation (Vorzug) hat; hiedurch mehrerwähntes Stifft in irreparabile damnum[2] verfallen und sothaner Schaffner diese sein Fatalsach durch kein Gesuech wirdt rechtfertigen können, derentwillen mein gnädgst. Fürst und Herr (Bischof) gnädgst. bedacht sein werden, Seinen Abscheu, so Er an dergleichen unrechtlicher Administration hat, an den Tag kommen und solches angestecktes und ungesundes Glied von diesem geistlichen Leib absondern zu lassen.“

Von diesem bischöfl. Visitator wurden die Stiftsrechnungen aus den Jahren 1687 bis 1692, welche der Stiftsschaffner Georg


  1. Kirchliche Ausschließung.
  2. Unersetzlicher Verlust.