Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S173.jpg

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„Hochwürdigster Bischoff! Hochfürstl. Durchlaucht!
Gnädigster Fürst und Herr!

Daß Ihro hochfürstl. Durchlaucht das jus patronatus, Castenvogtey und Vogtrecht der H. Erbmarschallen Grafen von Pappenheimb durch Alienierung Ihres Antheils der Herrschafft Grönenbach in frembde Händt jure fundationis zugewaxen seye, thuen wir Dechant und Capitul alda solches vi juramenti et fundationis nostrae gerne gestehen und auff gdgste befelch ihro Hochfürstl. Durchlaucht mit diesem Uns unterthänigst und gehorsambst submittieren demütigst bittend, Ihro hochfürstl. Durchl. wollen uns neben Ihro hochgräfl. Excellenz H. Grafen Paul Fugger under Ihro Hochväterliche protection auf undt annehmen, uns unwürdigste Capläne undt unser weniges Collegiatstifft bey Unserer Fundation kräfftiglich conservieren undt schützen, welches wir namentlich mit unserem armen priesterlichen Gebett und hlstn. Meßopfern umb höhere Aufnamb Ihro hochfürstl. Dchlt. langwüriger glücklichen Regierung bey dem lieben Gott zu gedenken die Zeit unseres Lebens niehmals underlassen wollen.

Grönenbach, 2. März 1694.
Euer hochfürstl. Dchlt.
Underthänigst gehorsambste Capläne
Johann Gg. Koller, Dechant und Pfarrer,
Franz Daindl, Mersperger, Chorherrn.“

Selbstredend war durch diese Wendung, die in dem Zukunftsschicksal des Stifts Grönenbach durch diesen Brief des Stiftsdechants und das darauf erfolgte Einschreiten des Augsburger Bischofs herbeigeführt wurde, der Fürstabt Rupert aufs höchste empört und beschwert sich in einem Brief an den Bischof von Augsburg am 3. März 1695, daß Dechant Koller diesen Streit zwischen Augsburg und Kempten wegen des Grönenbachschen Kollegiatstiftes ohnnötig angesponnen; er spricht ziemlich verächtlich und wegwerfend über den Dechant Koller und „Konsorten“; von Kohlerischen desiderata, von denen nicht zu wissen, ob mehr die Blödigkeit der Vernunft oder mehr die gefährlichste Kühnheit dieses Mannes zu befremden sei. „Wir überlassen es“, schreibt er weiter, „einer ganzen ehrbaren Welt, ob bei so bewandten Dingen dermaliger Dechant zue Grönenbach meritire, daß Ihme in Sachen, so Er contra omnes leges prudentiae civilis et modestiae clericalis impertinenter angezettelt, dero gnädigste protection und Assistenz gedeye undt ob nicht bey so gestalteten Sachen und deren Umbständen zugemutet werden könne in favorem tam indigni et ingrati hominis (welchen sein aigener superior „Antesteiner“ serpentem in sinu genennet) in einige liberalität und Condonation der heimgefallenen Lehen zu condescendiren.“ Des weiteren bezeichnet H. Fürstabt Rupertus gedachten H. Dechant Koller als einen wunderlichen, unruhigen, schifrigen, lunatischen Kopf (bisch. Archiv).