Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S195.jpg

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M. Franziskus Epp, der zugleich auch excurrendo Pfarrer von Zell war. Die Punkte, so zwischen diesen beiden Herren viel Mißverständnis verursacht, waren nachfolgende:

„1. Daß H. Epp schon 6 Jahre lang auf sein aigen Costen per spass ein aigen pferdt gehalten und dazu einen solchen Ornat mit Sattel, Zaum und Zeug, daß es für einen Cleriker viel zu toll erscheint. 2. Jeden Winter habe er einen Schellenschlitten und für das Pferdt ein Rollbandt, so mehr einer Faßnacht als einem priesterlichen Aufzuge gleichkomme. 3. Daß er gar vielmalen nächtlicherweil ziemlich spatt heimkomme als umb 10, 11 Uhr oder wol noch spatter, welche H. Dechant in specie zwar nit mer wissen kann quibus diebus und wenn Er es schon negieren möcht, ist doch deme nit anderst. 4. Seine Gesellschaft sey bis dato meistens mit „Weltleuten“; Er hat die ganze Zeit, seit er hier ist, keine einige Predigt für Dechant begeret zu thun, von keinem Buech oder Casu conscientiae geredt, kein einiges mahl mit wissen den Dechant in specie eines oder anderes gefragt oder besprechet, discurrirt, wie dies oder ienes administrirt werde, also keine geistliche Gmeinschaft niemalen gepflogen. 5. Was H. Franz für Büchsen hat, kann Er, Dechant, nit wissen; er hat sich eine Zeit her des Schüessens ziemblich abgethan. 6. Als jüngst verwichenen Winter der hochfürstl. Lüneburgischen etwelche Officire allhero kommen, hat er ihnen seinen Schlitten geliehen, dann auf seinem aigenen Pferdt selber mit ihnen nacher Dietmannsried, Stifft Kempt. Marktflecken abendts geritten (da doch kein Beampter solches getan), alldort übernacht geblieben, welches H. fürstl. Stifts Kempt. Pfleger Renner dem Dechant sogleich vorgehalten. 7. Zell und deroselben Pfarrkinder Bitt- und Klageschrift anlangend, dahero iezige differenz rühret, beruft sich H. Dechant auf seine gemachte Entschuldigung und erwartet gnädige Sentenz, wie der Gottesdienst alldorten hinfüro zu verrichten, wer alldorten proprie Pfarrer seye, und was ieder zu Zell zu thuen und zu lassen hat. Wir haben für beede Orth (Grönenbach und Zell) nur Ein baptisterium, Einen Tabernacul pro Venerabili, zur Winterszeit in der größten Kälten ist der Tauf in meinem Musaeo.“

H. Franz Epp wurde Punkt für Punkt in Augsburg vernommen und entschieden, daß der Stiftsdechant in Grönenbach eigentlicher Pfarrer in Zell und jederzeit berechtigt ist, dort munera parochialia vorzunehmen, und der jeweilig vom Dechant aufgestellte Kanonikus, quâ parochus in Zell, bleibt in allen Stücken dem Dechant untertan.