Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S239.jpg

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vieles ohne mindeste Bestrafung oder Ahndung vorbey gehen lassen. Letzlichen, weilen sich viele mit der Armut entschuldigen, sie kennen ihre Kinder nit schuelen lassen und der Schuelertrag ohnedem so gering, so wäre mein unterthäniges Gesuch, daß gnädigste Herrschaft mir etwann noch mittelst jährl. gdgst. Beitrag eines Malters Korn noch 6 arme Kinder ohnentgeltlich zu schuelen gdgst. verordnen möchte, gestalten bey so geringem Betrag in kurzer Zeit gänzlich verarmen nebst deme aber in sorgen und Verdruß die gesundheit und leben einbüssen müeßte.“ Dieses Promemoria hat zum Verfasser den Schulmeister Benedikt Lutz, der in einer neuerlichen Supplik vom 26. November 1757 um Addition seines Einkommens fußfällig bittet „zur etwaiger sublevirung seines commiserationswürdigen Notstandes, da er, wie Er angibt nur 138 fl. Einkommen berechne, dagegen seine ohnumgänglichen höchst nötigen und gesparsamen Auslagen 200 fl. betragen, notfolglich alle Jahr wenigst 60 fl. restieren müsse: also neuerdings bitte um Addition eines weiteren Malters Korn, wie es ja auch seinem Vorfahrer Feigele sel. gdgst. bewilligt worden; er werde es abzuverdienen suchen durch Unterricht armer Schuelkinder ohnerachtlicher sowohl in chorali et Antiphonandô et Psallendô resp. die vices eines wirklichen Canonici vertreten müsse und in figurali wegen allzu schwach besetztem Chor seine leibs Cräfft schier gänzlich erschöpfen müesse zu Geschweigung noch anderer vieler hier ohnvermeidlicher Vertrießlichkeit und erduldender Persecutionen, die Leib und Seel enerviren.“ Als solche rechnet er schlechte Schulordnung und Saumseligkeit der Eltern, die ihre Kinder auch Winterszeit entweder gar nicht, einige aber nur wenige Wochen in die Schul schicken; „so habe er beispielsweise nach Martini nit mehr denn etliche 20 Schuelkinder, in der Sommerszeit, also von Georgi bis Martini kaum 7 oder 10, da doch wenigst über 150 schuelbare Kinder hier weren; keine Hilfe bey allhiesigem Amt und der Geistlichkeit bei all seinen Klagen über Aufkommen der Winkelschulen und schlechten Schulbesuch. Es ist auch dieses Jahr vom löbl. Ambt gar keine Schul-Visitation vorgenommen worden, hingegen von Titl. H. Pfarrer kaum 3 oder 4malen. Es wird auch das Hochfürstl. Schuel-Decret jährlich allhier nicht verlesen, es sey denn das ein diesfallsiges monitum an hiesiges Ambt erlassen werde. Wird ein Kind zuweilen nach höchster Notturft ganz discret mit etwelchen Tatzen abgestrafft, so behalt man selbes ganze Viertel und Halb Jahr zu Hauß und überlauffen dero Eltern die geistl. und weltl. Obrigkeit mit allerlei fingirten Klagen und ohnverantwortlichen Verlaimdungen, ohne daß der Schuelmaister zu