Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S251.jpg

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für das Roß des Amtsknechtes beim k. Landgerichte Grönenbach umgewandelt wurde.

Vom Jahre 1695 an war der Fürstabt v. Kempten Herr des Schlosses Grönenbach wie des andern Schlosses zu Rotenstein. Derselbe hatte im Schlosse Grönenbach ein Pflegamt eingerichtet, wie auch auf dem Falken ein solches bestand. Als ersten Pfleger sandte der Fürstabt den Ministerialen und Hofherrn Karl Christoph Freiherrn von Ulm, der mit Frau und Töchtern im Schlosse einzog und gar manche Differenzen und Späne mit dem Stiftsdekan hier hatte wegen Haltung eines eigenen Schloßkaplans, wegen Nichtbesuch der Pfarrkirche an Sonn- und Feiertagen, wegen Abziehung der Landleute vom Pfarrgottesdienst an Sonntagen etc. Deshalb sah sich der Fürstabt veranlaßt, als Nachfolger in Zukunft immer einen adeligen Stiftskanoniker des adeligen Herrenstifts Kempten als Pfleger nach Grönenbach ins Schloß zu senden, der dann den Namen eines Propstes führte. Als solche werden in Akten aufgeführt: L. J. Baron de Riedheim, der hier begraben liegt und dessen Epitaphium aufgehängt ist an der ersten Säule des Mittelschiffes auf der Epistelseite; 2. Udalricus de Hornstein, der den Leib des hl. Pius in der Kirche einsetzte, den der Fürstabt Honorius Roth von Schreckenstein von Papst Pius VI. zum Geschenk bekommen hatte und dieses Kleinod der Stiftskirche Grönenbach anno 1784 übermachte; 3. Adalbert von Falkenstein, Stifter des Kreuzpartikels; 4. Marianus Freiherr von Welden, des Hochfürstl. Stifts Senior und Propst in Grönenbach 1751; 5. Freiherr von Neuenstein, 1775 Propstdekan allhier; 6. Baron von Zweyer, letzter fürstabtl. Propst, der anno 1803 mit seinem Pflegeverwalter H. Hofrat Karg die Säkularisation im Schlosse Grönenbach miterleben mußte, die Dr. Joh. Martin, Edler von Abele, in Grönenbach, Lautrach etc. vornahm.

Das anno 1803 aufgenommene Inventar des Schlosses, das im Originale im Neub. Kreisarchiv und als Kopie im kath. Pfarrarchiv Grönenbach vorhanden, gibt Aufschluß über die damals im Schlosse vorhandenen Mobilien und über die Einteilung der Zimmer und Appertements: 1. Etage: Im Tafelzimmer, im 1. Kapitularzimmer, im 2. Kapitularzimmer, im 3. Kapitularzimmer, im Schießzimmer, im Turm, im Propsteizimmer, im Gängele, im Backkämmerle, auf dem Gang. 2. Etage: In der Antichambre, im fürstl. Kapellzimmer, im fürstl. Wohnzimmer, im fürstl. Schlafzimmer, auf dem Gang gegen der neuen Kanzlei, in der neuen Kanzlei, im Gängele gleich an der Kanzlei, im sog. Laquaizimmer im Turm, im oberen Gang. In der 3. Etage: Im gelben Zimmer, im Großdekanszimmer, im roten Zimmer, im