Seite:Meier Volksmärchen aus Schwaben 074.jpg

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fragte die Klosterfrau, „auch verboten, auf Flaumen zu schlafen?“ „Nein,“ sagte Hans, „das hat er mir nicht verboten.“ „Nun, so leg’ Dich in Gottes Namen hinein! denn dieß ist ein Flaumenbett.“

Nachdem Hans sich ausgekleidet und in das weiche Bett gelegt hatte, kam die Klosterfrau noch einmal zu ihm in die Kammer und fragte, ob er schon schlafe. „Nein,“ sagte Hans, „noch nicht; aber ich war eben daran, einzuschlafen.“ „Nun,“ sagte die Frau, „so rück ein wenig an die Seite und laß mich bei Dir schlafen! das Bett hat Platz für uns beide; denn wenn zwei bei einander liegen, so wärmen sie sich; wie kann ein Einzelner warm werden? sagt der Prediger Salomo.“ (Kap. 4, 11.) „Ach,“ seufzte Hans wieder, „der Pfarrer hat mir als Beichtbuße aufgelegt, sieben Jahre lang bei keinem Mädchen zu schlafen.“ „Hat er Dir auch verboten, bei einer Klosterfrau zu schlafen?“ fragte die Frau. „Nein,“ sagte Hans, „das hat er mir nicht verboten,“ und ließ die Klosterfrau getrost an seiner Seite schlafen.

Das Leben im Kloster gefiel dem Hans aber so gut, daß er gar nicht forteilte, und da die Klosterfrau ihn ebenfalls gern bei sich behielt, so blieb er da, aß Braten und trank Champagner und schlief bei der schönen Klosterfrau bis die sieben Jahre herum waren. – Da gab er vor, er müße seinen Vater einmal besuchen, worauf ihm die Klosterfrau ein schönes Reitpferd mitgab und ihm den Geldbeutel füllte, und so ritt er hin vor das Wirthshaus seines Vaters; der aber erkannte ihn nicht und sagte: „wenn so doch auch einmal mein Hans aus der Fremde heimkehrte! aber der

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Ernst Meier: Deutsche Volksmärchen aus Schwaben. Scheitlin, Stuttgart 1852, Seite 74. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meier_Volksm%C3%A4rchen_aus_Schwaben_074.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)