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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 17

 Sobral (früher Januana), Stadt in der Provinz Ceará (Brasilien), am linken Ufer des Aracaty und nahe der Mündung des Jaibara, hat Branntweinbrennerei, Zuckersiederei, Gerberei, Lichtezieherei und (1888) 10,500 Einw. Eine 125 km lange Eisenbahn verbindet es mit der Hafenstadt Camossin.

Soda (Untersuchung). Die kalcinierte S. des Leblanc-Prozesses enthält stets Ätznatron, schwefelsaures Natron, Chlornatrium, Spuren von Kieselsäure, Thonerde, Eisen, meist auch von Schwefelnatrium u. schwefligsaurem Natron, dann in Wasser unlösliche Substanzen, wie kohlensauren Kalk, Sand etc. Ammoniaksoda ist stets frei von Ätznatron, sie enthält eher kleine Mengen von Bicarbonat, Spuren von unlöslichen Substanzen und Eisen, als wesentlichste Verunreinigung Kochsalz. Zur Bestimmung des unlöslichen Rückstandes löst man S. in Wasser, filtriert, wäscht den Rückstand aus, trocknet und glüht. Selbst ordinäre S. sollte nicht über 1,5 Proz. davon enthalten, hochgradige S. viel weniger. An Ätznatron enthält gute kalcinierte S. höchstens 1 Proz. Man löst die S. in Wasser, setzt Chlorbaryum im Überschuß zu und titriert ohne zu filtrieren mit Oxalsäure, welche den kohlensauren Baryt nicht sogleich angreift; als Indikator benutzt man Phenolphthalein. Man kann auch nach Zusatz von Chlorbaryum mit heißem Wasser auf 200 ccm auffüllen, im verschlossenen Kolben absetzen, aber nicht erkalten lassen und 100 ccm der klaren Lösung zum Titrieren herausnehmen. Schwefelnatrium findet sich in guter S. meist unter 0,01 Proz. Man bestimmt es durch Titrieren von etwa 5 g S. mit Silberlösung. Zur Bestimmung von schwefligsaurem Natron säuert man mit Essigsäure an, setzt Stärkelösung zu und titriert schnell mit Jodlösung bis zur Bläuung. Gut kalcinierte S. enthält nicht über 0,1 Proz. oxydierbare Schwefelverbindungen. Schwefelsaures Natron wird in der mit Salzsäure übersättigten Sodalösung durch Chlorbaryum bestimmt, ebenso Chlornatrium in der mit Salpetersäure übersättigten Lösung mit Silbernitrat. Zur Bestimmung des Eisens löst man 5 g S. in eisenfreier Schwefelsäure, reduziert das Eisenoxyd durch Erwärmen mit reinem Zink und titriert die Lösung mit übermangansaurem Kali. Spuren von Eisen erkennt man mit Rhodankalium in der Lösung von S. in Schwefelsäure nach Zusatz eines Tropfens Salpetersäure. Die besten Qualitäten S. enthalten so gut wie gar kein Eisen. Kristallsoda gibt durch ihr Äußeres hinreichende Garantie ihrer Reinheit; man prüft sie wie die kalcinierte, ebenso Ätznatron, bei welchem kohlensaures Natron als Verunreinigung gilt. Man stipuliert oft ein Maximum desselben (1,5–2 Proz.). Man bestimmt die Kohlensäure durch Austreiben derselben und Auffangen in gewogenen Natronkalkröhren. Zur Bestimmung des Gehalts der S. an kohlensaurem Natron (mit Ätznatron, Schwefelnatrium, kieselsaurem Natron und Natriumaluminat) titriert man mit Schwefelsäure oder Salzsäure und benutzt als Indikator Methylorange (auf welches weder Kohlensäure noch Schwefelwasserstoff störend wirken).

Hygienisches. Bei der Darstellung des Sulfats aus Kochsalz und Schwefelsäure werden die Arbeiter und die Umgebung durch saure Dämpfe belästigt. Die betreffenden Gebäude müssen deshalb hoch und luftig sein, und über den Arbeitsthüren müssen Gasfänge angebracht werden, welche die Gase in einen saugenden Schornstein führen. Zum Abkühlen des fertigen Sulfats ist ein mit dem Feuerkanal in Verbindung stehender Behälter erforderlich, und ebenso sollte zum Lagern desselben ein verschließbarer, durch einen hohen Schornstein ventilierbarer Raum benutzt werden. Die größten Schwierigkeiten bereitet die Kondensation der Salzsäure, deren Dämpfe die Umgebung in höchstem Grad belästigen und die Vegetation zerstören. Die englische Alkali act mit Zusatz von 1874 fordert, daß 1 cbm der durch den Schornstein entweichenden Gase nicht mehr als 0,454 g Chlorwasserstoff enthalte; thatsächlich aber enthalten die Gase nur etwa die Hälfte dieser Säuremenge. In Deutschland existiert eine derartige Bestimmung nicht, die Fabriken sind hier kleiner und liegen im allgemeinen sehr zerstreut. Bei der Darstellung der Rohsoda kommt hygienisch das Pulverisieren des Kalks, der Kohle und der kalcinierten S. in Betracht, und es ist notwendig, die üblichen Schutzmaßregeln anzuwenden. Die Arbeit am Ofen geschieht meist in luftigen, zugigen Räumen und führt oft Rheumatismus und Erkältungen herbei. Die Sodarückstände wurden früher für die Umgebung sehr lästig, werden jetzt aber meist verarbeitet, um den in ihnen enthaltenen Schwefel zu gewinnen. Hierbei ist das Auftreten von Schwefelwasserstoff nicht immer zu vermeiden, und die Arbeiter leiden infolgedessen häufig an Augenentzündungen. Sie müssen in diesem Fall der fernern Einwirkung des Gases entzogen werden. Das Ammoniaksodaverfahren ist in hygienischer Hinsicht viel günstiger zu beurteilen als der Leblanc-Prozeß. Es kommen fast nur die Abwässer in Betracht, welche Chlorcalcium enthalten. Bei der Ableitung derselben in die Flüsse ist die Grenze zu beachten, welche nicht überschritten werden darf, ohne die Fische, technische oder ökonomische Zwecke, zu denen das Flußwasser benutzt werden soll, zu beeinträchtigen.

 Sodenthal, Kurort, zum Dorf Soden im bayrischen Regierungsbezirk Unterfranken, Bezirksamt Obernburg, gehörig, hat zwei Solquellen, die zum Trinken und Baden Verwendung finden.

 Sodomsäpfel, s. Calotropis (Bd. 17).

 Sofiisk, Bezirksstadt im russisch-sibir. Küstengebiet, am rechten Ufer des Amur und am Fuß des für einen erloschenen Vulkan gehaltenen Dschaj, mit (1882) 1377 Einw.

 Sohm, Rudolf, Rechtslehrer, geb. 29. Okt. 1841 zu Rostock, studierte daselbst, in Berlin, Heidelberg und München, habilitierte sich 1866 in Göttingen, ward 1870 zum außerordentlichen Professor daselbst und noch in demselben Jahr zum ordentlichen Professor in Freiburg ernannt, 1872 nach Straßburg und von da 1887 als Professor für deutsches Recht an die Universität Leipzig berufen. Unter seinen Schriften sind besonders zu nennen: „Die Lehre von subpignus“ (Rostock 1864); „Der Prozeß der Lex Salica“ (Weim. 1867, auch in das Französische übersetzt); „Fränkische Reichs- und Gerichtsverfassung“ (Bd. 1, das. 1871); „Das Verhältnis von Staat und Kirche aus dem Begriff von Staat und Kirche entwickelt“ (Tübing. 1873); „Das Recht der Eheschließung“ (Weim. 1875); „Trauung und Verlobung, eine Entgegnung auf Friedbergs ‚Verlobung und Trauung‘“ (das. 1876); „Institutionen des römischen Rechts“ (Leipz. 1883, 4. Aufl. 1889); „Kirchengeschichte im Grundriß“ (5. Aufl. 1890); „Die obligatorische Zivilehe und ihre Aufhebung; ein Gutachten“ (Weim. 1880). Endlich ist seine Bearbeitung der „Lex Ripuaria“ in den „Monumenta Germaniae historica“ (Hannov. 1883) hervorzuheben.

 Sojoten, zu den Samojeden gehöriger, jetzt vollständig tatarisierter Volksstamm zwischen dem Sajanischen Gebirge und dem Altai und Changai und

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 17. Bibliographisches Institut, Leipzig 1890, Seite 765. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b17_s0769.jpg&oldid=- (Version vom 29.9.2022)