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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 1

Staatliche Einteilung.
I. Einheimische Staaten.
  QKilom. Bewohner Auf 1 QKil.
Ägypten (türkischer Schutzstaat) 2 900 800 16 570 000 5,6
Tripolis und Barka (Türkei) 1 033 000 1 000 000 1,0
Marokko 812 000 10 000 000 12,3
Sahara 6 180 000 2 500 000 0,4
Sudân und Oberguinea 3 426 000 75 000 000 22,0
Abessinien 333 200 3 000 000 9,0
Galla- und Somalländer 1 897 000 15 500 000 8,0
Äquatorialgebiete 3 972 000 47 000 000 12,0
Republiken der Boers 399 329 962 578 2,4
Andre Staaten in Südafrika 4 700 000 24 400 000 4,8
Madagaskar 591 900 3 500 000 6,0
Zusammen: 26 245 229 199 432 578 7,6
II. Kolonien und Besitzungen.
  Erworben Areal QKilom. Bevölkerung
Großbritannien.       Jahr
Kapkolonie 1808–1880 628 658 1 249 824 1881
Natal 1843 48 560 418 731 1883
Walfischbai 1878 ? ?
Sierra Leone 1787 2 600 60 546 1881
Gambia 1588 179 14 150 1881
Goldküste 1872 38 850 651 000 1883
Lagos 1861 189 87 165 1883
St. Helena 1673 123 5 085 1883
Ascension 1815 88 400
Tristan de Cunha 1815 116 105 1881
Mauritius 1810 1 914 391 094 1883
Neu-Amsterdam und St. Paul 73
Seschellen, Amiranten u. a. 1794 742 13 391 1871
Sokotora 1876 3 579 10 000 1881
Zusammen: 725 671 2 871 491
Frankreich.        
Algerien 1830 667 065 3 310 412 1881
Senegal 1637 250 000 191 608 1881
Goldküste und Gabun 1843 2 800 3 000
Réunion 1649 2 511,6 170 458 1882
Mayotte 1635–1843 366 9 907 1882
Nossi Bé 293 9 009 1881
Ste.-Marie de Madagascar 7 287 1882
Obok 1881 495 ?
Tunis (Schutzstaat) 1881 116 348 1 500 000
Zusammen: 1 039 878,6 5 201 681
Portugal.        
Madeira 1419 815 133 955 1882
Kapverdische Inseln 1456 3 851 99 317 1879
Guinea (Senegambien u. Bissagos, Cacheu, Boloma etc.) 1447 39 9 282 1873
São Thomé, Principe, Ajuda 1485 1 116 25 537 1873–79
Angola, Benguela, Mossamedes 1486 809 400 2 000 000
Mosambik, Sofala 1506 991 150 350 000
Zusammen: 1 806 401 2 618 091
Spanien.        
Presidios in Marokko 1580 378 12 170 1883
Kanarische Inseln 1344 7 272 300 874 1883
Guineainseln etc. 1778 2 203 31 071 1882
Zusammen: 9 853 344 115
Italien.        
Assabbai 1880 632 1 303 1884
Kolonien: 3 582 435 11 036 681

Über die Kolonien Deutschlands s. Seite 169.

Von dem Gesamtareal Afrikas befindet sich noch weitaus der größte Teil (über 26 Mill. qkm) im Besitz barbarischer oder halbbarbarischer Völker, nur ein verhältnismäßig kleiner Teil (3,6 Mill. qkm) ist in den Besitz europäischer Kulturstaaten übergegangen. Zu dem erstern rechnen wir auch das der Hohen Pforte zu Konstantinopel tributäre Ägypten mit seinen ihm heute kaum noch angehörenden Provinzen des Südens: Kordofan, Dar Fur, den Äquatorialprovinzen u. a., sowie die türkischen Wilajets Tripolis und Barka nebst Fezzan; der einzige selbständige Staat Nordafrikas ist jetzt nur noch Marokko, nachdem Algerien und Tunis in französischen Besitz übergegangen sind. In der Sahara wohnen nomadisierende Stämme, die es zu einer Staatenbildung nicht bringen konnten. In dem dicht bevölkerten Sudân finden wir aber eine Reihe durch Berber, Neger oder Fulbe gegründeter Despotien von ansehnlichem Umfang; solche sind, von O. nach W. gezählt: Wadaï, Bagirmi, Bornu mit Kanem, Sokoto und Adamáua, Gando, Massina. An sie schließen sich westlich die Reiche Tombo und Mossi, südlich die Negerreiche Aschanti und Dahomé. An der Westküste ist in Liberia ein Staat freier Neger durch Nordamerika gegründet worden; im O. bildet Abessinien mit Schoa den einzigen christlichen Staat unter den vielen mohammedanischen und heidnischen Reichen. Im Congogebiet sind die Völker auf beiden Ufern des Stroms in zahlreiche kleine Staaten zersplittert; die Beschlüsse der Congokonferenz zu Berlin (Dezember 1884 bis Januar 1885) haben hier den Congostaat mit einem ungeheuern Gebiet geschaffen. Südlich davon nehmen wieder eine Zahl einheimischer Staaten das Innere ein: das Reich des Muata Jamvo und des von diesem abhängigen Cazembe, Kasongos Reich, das Marutse-Mambundareich, das Matabelereich u. a. An der Ostküste und den davorgelegenen Inseln haben die Imame von Maskat das Sultanat Sansibar gestiftet. Die Regierung wird in allen diesen Staaten in mehr oder weniger despotischer Weise geführt, so daß in einigen derselben der Herrscher absoluter Herr über Leben und Eigentum seiner Unterthanen ist und diese Herrschaft zuweilen in rücksichtslosester und grausamster Weise geltend macht. Eine Beschränkung erfährt dieser Despotismus freilich durch gewisse Gewohnheitsrechte, die selbst der eigenwilligste Tyrann nicht zu mißachten wagt. Wie in Nordafrika, so sind auch in dem zentralen Teil und bis hinunter zum Süden die meisten Reiche durch Eroberung entstanden; daher hat sich häufig infolge des Gegensatzes der Eroberer zu den Unterworfenen ein bevorzugter Stand und damit ein Feudalsystem ausgebildet, das sich jedoch nicht immer gleichmäßig über alle Teile eines Landes erstreckt, indem einige durch freiwillige Unterwerfung ihre ursprünglichen Rechte sich erhielten oder auch durch Vertrag einem Mächtigern sich anschlossen. Bisweilen besteht die Abhängigkeit nur in einer Verpflichtung zur Heeresfolge, welche allen Freien des Staats obliegt. Sehr weitverbreitet finden wir das wahrscheinlich ursprüngliche, patriarchalische Regiment erblicher Häuptlinge, nicht nur in Stämmen, sogar in Dorfgemeinden, so daß ganze Landstriche am Nil, im Sudân, in Zentralafrika und weiter nach S. ohne größern staatlichen Verband leben. Doch hat zuweilen, wie bei den Hottentoten und den Lundavölkern, äußere Gefahr zu größern Bundesgenossenschaften geführt. Bei den Hottentoten fand man meist Clanverfassung mit Gerichtsversammlungen der Freien, welche auch bei allen wichtigern Angelegenheiten neben dem Häuptling ein entscheidendes Wort zu sprechen haben. So ist A. zum sehr

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 1. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885, Seite 168. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b1_s0168.jpg&oldid=- (Version vom 14.9.2022)