Seite:OABoeblingen221.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
17. Sindelfingen. 221


Da der Gesammtgewerbesteueranschlag für Sindelfingen am 1. Juli 1848 1253 fl. 6 kr. betrug, so kommt auf ein Gewerbe im Catasteransatz 1 fl. 581/2 kr. Die Gewerbesteuer betrug 771 fl. oder für einen Gewerbetreibenden durchschnittlich 1 fl. 123/4 kr.

Die Märkte (8 Viehmärkte, von denen 4 mit Krämermärkten) sind ziemlich stark besucht, besonders wird der Handel mit Vieh lebhaft betrieben. Ein Wochenmarkt wird jeden Samstag abgehalten.

Gemeinde- und Stiftungs-Haushalt. Die Finanzen der Gemeindecorporation sind geordnet; unter den Einwohnern wird nicht nur kein Stadtschaden umgelegt, sondern es werden auch die Amtsschadens- und Amtsvergleichungs-Kosten aus der Stadtkasse bestritten. Ihre Revenuen fließen hauptsächlich aus den ansehnlichen Waldungen, die jährlich 896 Klafter und 59.000 Stück Wellen abwerfen. Hievon erhält jeder Bürger 1/2 Klafter und 50 Stück Wellen, der Rest wird im Durchschnitt für 8000 fl. verkauft. Aus Gemeindegütern kommen in die Stadtcasse jährlich etwa 2500 fl. und der reine Ertrag des Torfstichs mit den dazu gehörigen verpachteten Wiesen beträgt immerhin 1000 fl. Überdieß hat die Stadt über Abzug der Passiva noch 12.000 fl. Capitalien.

Die Stiftungspflege, welche etwa 13.000 fl. Vermögen besitzt, leidet an einem Deficit, das die Stadtcasse jährlich mit etwa 1200 fl. deckt. An Stiftungen sind vorhanden: eine Brodstiftung, nach welcher der Staat jährlich den Ortsarmen 21 Scheffel 1 Simri 3 Vierling Dinkel und 5 Scheffel 7 Simri 2 Vierling Roggen nebst 23 fl. 48 kr. reicht. In Folge der Theuerung ist 1847 eine Brodstiftung für Arme ins Leben getreten, deren Fonds gegenwärtig 160 fl. beträgt. Eine besonders verwaltete Stiftung von 10.000 fl. ist die, welche Christian Friederich Reif im Jahr 1812 mit der Bestimmung machte, daß ihre Zinse alljährlich theils an seine Verwandte, theils an Ortsarme ausgetheilt werden sollen.

Als Wappen führt die Stadt die 3 württembergischen Hirschhörner, schwarz im weißen Felde.

Der große Zehente auf hiesiger Markung steht theils dem Staat Namens der Universität Tübingen, theils der Stiftungspflege Sindelfingen zu. Aus eigenem Rechte hat der Staat nur einige Particularzehenten, sowie den kleinen Zehenten zu erheben.

Grundherrliche Gefälle beziehen die Universität Tübingen, sowie die Stadt und Stiftungspflege Sindelfingen.

Kirchliche und Schul-Einrichtungen. An der Parochie, zu der keine Filialien, sondern nur die Stadt mit ihren Parcellen Gold- und Rieth-Mühle gehören, stehen ein Stadtpfarrer und ein Helfer. Das Patronat beider kirchlichen Stellen


Empfohlene Zitierweise:
Beschreibung des Oberamts Böblingen, Stuttgart und Tübingen 1850, Seite 221. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABoeblingen221.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)