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habe, die Pfarrei kaum versehen könne. Am 1. April 1552 aber wurde der „Meßpriester“ wieder entlassen, und die Zahl der Stadtgeistlichen auf 3, einen Pfarrer, einen Diakon und einen Subdiakon, vestgesetzt, wobei es auch bis auf die neueren Zeiten verblieb. Auf die Stadtpfarrstelle wurde noch 1552 der berühmte Jakob Andreä [1] von Tübingen her berufen, welcher bis zu der 1552 erfolgten Beförderung zum Canzler der Universität dieselbe versah.

Vor der Reformation und einige Zeit hernach noch gehörten die Einwohner folgender 14 Orte „todt und lebendig“ in die Pfarrei: Bartenbach, Rechberghausen (zum Theil), Oberhausen, Wangen, Holzhausen, Uhingen (theilweise), St. Gotthardt, Holzheim, Klein-Eislingen, Groß-Eislingen (theilweise), Hohrein, Lerchenberg, Krettenbach und Birenbach theilweise.

In Beziehung auf die Geschichte der Zehentrechte ist noch Folgendes zu bemerken. Der große Zehente stand seit den ältesten Zeiten der Herrschaft Württemberg zu. Dasselbe ist mit einem Theile des Heuzehenten der Fall, dessen anderer Theil mit dem kleinen Zehenten vereinigt war. In diesen aber („daran hangt, was im Hafen gekocht wird“ sagt das Lagerbuch) theilten sich in den frühesten Zeiten die Herrschaft, die Propstei und das Kloster Adelberg. Im J. 1417 verleiht Graf Eberhard „dem ehrsamen Pfaff Lenderlin, Kirchherrn zu Geppingen, vnsern Theil des kleinen Zehenten“ gegen 2 Pfund Heller jährlich, bis auf Widerrufen; „dazu soll er auch jährlich richten die Quart von vnser Kirchen zu G. vnd auch das Gesegnet in dem vorgedachten Kirchfall“ (Kirchspiel?) „geben vff Ostern als gewohnlich ist.“ Das weitere 1/4 erwarb die Stiftungs-Verwaltung von dem Kl. Adelberg gegen eine jährliche Abgabe von 5 fl. Am Blutzehenten, der übrigens schon längst nicht mehr erwähnt wird, hatte früher der hiesige Hospital, der den Chor zu halten hatte, Theil, indem ihm der Zehente von den Schweinen zustand. Am 4. Februar 1716 wurde ihm gestattet, für jedes Zehentferkel 20 kr. zu erheben.

Was endlich die Merkwürdigkeiten der nächsten Umgebung betrifft, so ist des Reichthums derselben an interessanten Petrefakten schon oben S. 25 u. f. gedacht worden. Zu bemerken ist auch

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 148. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_148.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Er stellt den 24. April 1554 vor: M. Martin Uhinger (d. h. Cleß) und ein anderer Kirchendiener, Bonaventura Stehelin, haben für ihre Frauen und Kider Pfründhäuser in Göppingen je um 80 fl. angekauft; damit nun seine Familie nach seinem Tode auch ein Unterkommen habe, möchte ihm eines der acht noch verfügbaren Stiftshäuser gegen Bezahlung abgetreten werden. Es wurde ihm sofort auch eines der im Pfarrhof gestandenen Gebäude eigenthümlich überlassen.