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den „Vorst im Holz, der gehört den Herren von Helfenstein zu.“ Das Erworbene bestand aber nur in der mit ausschließlichem Bannrecht versehenen Taferne, in einigen einzelnen Gütern, in 7 Huben, 6 Sölden und 2 Lehen, und in der Obrigkeit über diese und mehrere zuvor freie Güter. Das Stift Boll sodann besaß von alten Zeiten her ein Gut. Das Stift Faurndau kaufte 1438 von Erpf von Ahelfingen von Hohen-Ahelfingen einen Hof und die Obermühle, in welche 6 Höfe und Lehen gebannt waren, mit Vogteien und aller Gewalt, und das Stift Oberhofen kaufte 1510 von Agnes, Hansen Dirings seligen von Ombden, Wittwe, Bürgerin zu Göppingen, 3 Lehengüter um 325 fl., als frei, unvogtbar, unsteuerbar und undienstbar. Eines dieser Güter reichte unter Anderm „XII Simri Äpfel vnd I Simri Birn, gebrochenes Obs, wann, gewonlich Obs wirt“ (d. h. wächst). Auch der Hospital Göppingen erwarb einen Hof, der noch 1700 nicht in das hiesige Gericht, sondern in jenes zu Göppingen gehörte. Das Kl. Adelberg endlich besaß 1537 Namens der Caplanei Uhingen 2 Lehen und 1 Sölde. Noch 1524 hatten alle so eben genannten Grundherren Gebot und Verbot auf ihrem Besitzthum. Diese Vielherrschaft fand erst in Folge der Reformation, welche hier bei dem Schirme Württembergs über alle hiesigen Grundherren keine Schwierigkeit haben konnte, ein Ende.

Klein-Eislingen hatte in allen Kriegen im Lande seiner Lage wegen viel zu leiden. Die Bevölkerung, welche noch nach dem dreißigjährigen Kriege (oben S. 103) kaum 200 Seelen betrug, stand ums J. 1700 auf 400, war aber schon 1800 auf 737 gestiegen.

Über die älteren kirchlichen Verhältnisse ist noch zu bemerken, daß nach dem Kellerei-Lagerbuche von 1700 „vor Alter ein kleines Capellin außerhalb Fleckens gestanden, davon noch heutzutag die gemeine Gaß, genannt die Cäpelins Gaß, ihren Namen hat. Solches Capellin ist vor vielen Jahren abgangen." Sämmtliche Zehenten standen dem Stifte Oberhofen seit 1463 zu. (S. Holzheim S. 251.)d


24. Gemeinde Maitis,

früher auch Maithis und Möthis, evang. Dorf mit 246 Einw., wor. 9 kath., nördlich 21/2 St. von Göppingen, an der Grenze des OA. Welzheim gelegen. Die Gemeinde ist Filial von Hohenstaufen, und gehört in die III. Classe und in den Forstbezirk Lorch; die Katholiken sind nach Wäschenbeuren eingepfarrt. Die Zehenten stehen dem Staate wegen des Kl. Lorch und der geistlichen Verwaltung Schorndorf und der Gutsherrschaft von Wäschenbeuren zu, die sich auch allermeist in die übrigen grundherrlichen Rechte theilen. So

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 260. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_260.png&oldid=- (Version vom 3.7.2020)