Seite:OAGaildorf 159.png

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zugetheilt. Die Einnahmen der Gemeindepflege und der Stiftungspflege sind unbedeutend; die letztere verwaltet die sog. v. Erthal’sche Stiftung von 750 fl., deren Ertrag an die Hausarmen der Pfarrei zu vertheilen ist. Die Schulverhältnisse sind nach den kirchlichen geordnet. Zehentherr war bisher überall der Staat, mit der Einschränkung, daß die Pfarrei Ober-Roth am großen und kleinen Zehenten in Wiesenbach und am kleinen Zehenten in Hausen Theil hatte.

Zum Wurmbrand’schen Amte Gaildorf gehörten Völklenswald und theilweise Erlenhof; in die Pflege Westheim ein anderer Theil von Erlenhof; in’s Oberamt Backnang theilweise Wiesenbach; alles Andere war Comburgisch, kam 1803 auch mit den grundherrlichen Rechten an Württemberg und wurde 1808 vom Oberamte Vellberg dem Oberamte Gaildorf zugetheilt, zu welchem jetzt auch der zuvor erwähnte Antheil Backnangs an Wiesenbach kam.

Einzelne Orte der Gemeinde:

a) Hausen an der Roth, das katholische Pfarrdorf, liegt 2 St. westlich von Gaildorf, am Rothflüßchen und an der zuvor erwähnten Landstraße, zwischen zwei hohen und unwegsamen Bergketten, wovon die südwestliche die „Schanze“, die nordöstliche die „Scheuerhalden“ genannt wird. Eine steinerne neue Brücke führt auf die Filialien über die Roth, die nicht selten das Dorf unter Wasser setzt. Die Kirche zum heil. Michael ist massiv aus gehauenen Quadern gebaut; im Erdgeschosse derselben befindet sich die beschränkte unfreundliche Wohnung des Pfarrers. Der Thurm hat nur Eine Glocke. Die Baulast hat wegen Comburgs der Staat. Bei der Kirche steht das 1773 gleichfalls massiv erbaute Schulhaus. Gutes Trinkwasser findet sich nur in dem Eitelwäldlen. Das Patronat ist mit Comburg an die Krone gekommen. Außer der deutschen Schule, die blos 49 fl. Fond hat, ist eine Industrieschule vorhanden. Der Begräbnißplatz wurde 1816 außerhalb des Ortes angelegt.

Hausen mit den schon bezeichneten Parzellen war in vogteilicher und grundherrlicher Hinsicht im Besitze Comburgs; die Kriminaljustiz übten dessen Schirmvögte, die Schenken von Limpurg, und nach deren Aussterben die Bischöfe von Würzburg, welche auch seit 1541 das Besteuerungsrecht hatten. Comburg, dessen Rechte 1248 erstmals genannt werden, kaufte 1362 von Ritter Burkhardt Sturmfeder und dessen beiden Söhnen, auch Burkhardt genannt, um 200 Pfd. Heller die Vogtei über die Comburgischen Güter, das Gericht und Alles, was sie hier hatten, namentlich 1 Hof und 8 Güter; die Vogtei über ein anderes Gut kaufte es 1411 von Volkhart von Hohenhart und die über ein weiteres Gut 1414 von Limpurg. So besaß das Ritterstift 1657 hier 18 Lehengüter. Von dem, vom Kloster Murrhardt herrührenden Fruchtzehenten trat 1607

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Gaildorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 159. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGaildorf_159.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)