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Christoph Friedrich von Stälin: Beschreibung des Oberamts Geislingen


von Handwerkern und Kleinhändlern   3131 fl. 06 kr.
  "   Handlungen 0322 fl. 12 kr.
  "   Fabriken 0071 fl. 36 kr.
  "   Mühlen und anderen Werken 0690 fl. 30 kr.
  "   Wirthschaften 0611 fl. 06 kr.
  "   Getränkefabriken 0738 fl. 04 kr.
Zusammen 5564 fl. 34 kr.

Es kommt somit auf einen Gewerbinhaber ein Steueranschlag von 1 fl. 47 kr.; der wirkliche Steueransatz ist etwas niedriger.



VI. Gesellschaftlicher Zustand.
1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherrn und deren Besitzungen.

An den grundherrlichen Rechten ist der Antheil der Krone als Inhaberin des ehemals ulmischen Gebiets und der Herrschaft Wiesensteig der bedeutendste, die übrigen Grundherrn sind:

1) Graf von Rechberg zu Donzdorf, erbliches Mitglied der Kammer der Standesherrn als Besitzer der 7 Orte: 1) Donzdorf, mit Grünbach (gemischt mit dem Grafen von Degenfeld), Hagenbuch, Hochberg, Hürbelsbach, Kuchalp (gemischt mit der Krone und dem Grafen von Degenfeld), Messelhof, Ober-Weckerstell, Scharfenberg, Schmelzofen, Unter-Weckerstell, Vogelhof. 2) Böhmenkirch. 3) Kleinsüßen. 4) Nenningen (gemischt mit der Krone). 5) Schnittlingen. 6) Treffelhausen. 7) Weißenstein mit Lützelalp, Rupertsstetten, Steighaus; mit zusammen 5855 Einwohnern und einem Flächengehalt von 16/10 Quadratmeilen.

Die staatsrechtlichen Verhältnisse des gräflichen Hauses Rechberg sind durch die Deklaration vom 3. Mai 1832 (Regierungsblatt 1832 S. 153) geordnet.

2) Graf von Degenfeld-Schomburg zu Eybach als Besitzer des dortigen Ritterguts mit den dazu gehörigen Höfen.

Außer diesen Grundherrn sind mehrere Körperschaften,

Empfohlene Zitierweise:
Christoph Friedrich von Stälin: Beschreibung des Oberamts Geislingen. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 082. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGeislingen_082.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)