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Christoph Friedrich von Stälin: Beschreibung des Oberamts Geislingen

jedoch ihre Schuld die Summe von 10.000 fl. In 13 Gemeinden werden keine Gemeinde-Umlagen gemacht, es genügen die Einkünfte aus dem Gemeindevermögen zur Bestreitung der Ausgaben.

Im Jahr 1823 hatten die Gemeinden des Oberamts eine Schuldenlast von 182.083 fl., die Steuerrückstände betrugen damals 88.256 fl., im Jahr 1838 beliefen sich dieselben nur noch auf 254 fl. In den Etatsperioden von

1832/35 1835/38
wurden verwendet auf Erbauung neuer Gebäude      0 7635 fl.
auf Erkaufung von Gebäuden und Gütern      0 9311 fl.
auf Ablösung von Servituten und andere Lasten    12 3266 fl.
Dagegen wurde an Gebäuden und ungeeigneten Besitzungen
veräußert nach den Betrag des Erlöses ein Werth an
     0 18.648 fl.

Die Einkünfte der Gemeinden fließen hauptsächlich aus Schafweide, Pförch und Wald; sie werden übrigens, namentlich in den Alporten durch die Gemeindegerechtigkeiten der Einzelnen beschränkt. Solche Realgemeinderechte, welche lagerbüchlich auf einzelnen Häusern, darunter meist auch das Pfarr- und Schulhaus, ruhen, bestehen in der ausschließlichen Theilnahme an den Gemeindenutzungen, dem Ertrag der Waldungen, des Pförchs und in dem Genuß der Allmandtheile. Die nicht berechtigten Bürger haben an diesen Nutzungen keinen Antheil. In den Thalorten scheinen solche Gemeinderechte früher gleichfalls bestanden zu haben, aber durch die größere Zunahme der Bevölkerung nach und nach in Abgang gekommen zu seyn.

Das Vermögen der Stiftungen war auf den 1. Juli 1841 an baarem Geld und Kapitalien 414.680 fl., mit Einschluß des Kapitalwerths der Gefälle beiläufig 550.000 fl., nebst 23961/8 M. Grundeigenthum. Die Schulden beliefen sich

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Christoph Friedrich von Stälin: Beschreibung des Oberamts Geislingen. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 097. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGeislingen_097.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)