Seite:OAGerabronn0115.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

je 5 %. Von den walzenden oder einzelnen Güterstücken aber 10 % Handlohn und 1 fl. 30 kr. Sterbfall von einem Morgen Feld. In den von dem Amt Werdeck hieher gekommenen Orten dagegen beträgt in Gaggstadt, Heroldhausen und Weckelweiler der Handlohn 10 %; der Sterbhandlohn mit Hauptrecht, die miteinander den Sterbfall ausmachen, 15 %; in den übrigen Orten 62/3 %; Handlohn oder Bestehangeld, und 62/3 % Sterbhandlohn neben dem besten Stück Vieh zu Hauptrecht. Die zusammengesetzten Lehen (geschlossene oder vererbte, auch consolidirte Güter genannt) dürfen nicht getrennt und in einzelnen Theilen abgesondert verkauft oder sonst veräußert werden, außer mit lehensherrlicher Erlaubniß, für die überdieß zu den rentamtlichen Kassen ein Concessionsgeld, in Beträgen, wie sie hergebracht sind, bezahlt werden muß. Leibeigene gehörten früher auch einige, doch nicht gerade ansäßige Leute, zur Herrschaft; sie haben sich aber schon im vorigen Jahrhundert losgekauft. Die vogteilichen und steuerartigen Abgaben, wie die Frohnen (mit Ausnahme der für Kirchen- und Schul-Zwecke) und Frohngelder sind in Folge der Oktobergesetze von 1836 sämmtlich abgelöst worden. Ablösungen von Grundzinsen, Handlöhnen und Sterbfällen wird bis jetzt nicht statt gegeben. Die Verpachtung der Zehenten geschieht meist von Jahr zu Jahr.

Für die Verwaltung der Einkünfte sind außer der schon bemerkten Domanialkanzlei, die Forstverwaltung Bartenstein für die ganze Herrschaft und die Rentämter zu Bartenstein und zu Pfedelbach bestellt. – Pfarreien hat der Fürst zu besetzen: a) katholische: die Stadtpfarrei und Schloßkaplanei Bartenstein und die Pfarrei für die katholischen Einwohner zu Pfedelbach; b) die evangelisch-lutherischen zu Ettenhausen, Herrenthierbach, Riedbach, Pfitzingen, Pfedelbach, Mainhardt, Sindringen und abwechselnd mit Langenburg: Vorbachzimmern.

Geschichte der Burg und Herrschaft Bartenstein.

Erstmals 1247 findet sich ein Ritter von dieser Veste, genannt Gernodus de Bartenstein, dann 1295 Heinricus de Bartenstein, und 1307 bis 1345 Seifrid von Bartenstein. Sie waren Vasallen des Hauses Hohenlohe. Von ihnen ist aufgezeichnet, daß 1310 Albrecht und Conrad von Vellberg den Ort Nieder-Mulfingen als bartensteinisches Lehen besessen haben, daß sie 1334 Bartenstein und Ettenhausen, welche bis dahin zur Pfarrei Billingsbach gehört hatten, hievon trennten und in Ettenhausen eine eigene Pfarrei für diesen und die nächstgelegenen Orte errichteten und fundirten, wozu in demselben Jahr die Lehensherrschaft Hohenlohe ihre Genehmigung ertheilte, und daß Seifried von Bartenstein

Empfohlene Zitierweise:
Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 115. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0115.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)