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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

die Gemeindeverwaltung überwacht und geleitet, und überdieß die fürstlichen Revenüen und die Landesumlage erhoben. Erstere floßen in die fürstliche Kammerkasse, letztere in die Contributionskasse, welche theilweise die Kosten der Landesverwaltung und den Militäraufwand trug. Nach der Mediatisirung verblieb der Herrschaft bis zum 13. Mai 1809 noch die Ausübung der Justiz und Polizei in erster und zweiter Instanz, indem die zuvor bestellten Behörden den Titel „Justiz-Canzlei“ und „Patrimonialamt“ annahmen; zu jenem Zeitpunkt wurde ihnen aber das Recht auch hiezu entzogen und blieb es, bis es durch die erwähnte Deklaration wieder eingeräumt wurde. Nun übernahm zwar der verewigte Fürst Karl August die Justiz erster Instanz und die Polizeiverwaltung, und bestellte hiefür Amtsgerichte und Bezirksämter zu Bartenstein und Pfedelbach; der Bestand derselben dauerte jedoch nur bis zum Jahr 1835, nachdem der Fürst am 30. December 1834 auf die Berechtigung dazu, unter Vorbehalt der Surrogate, zu verzichten für gut gefunden hatte.


5. Gemeinde Blaufelden,
bestehend aus 3 Parcellen mit 1232 Einwohnern.

Die Gemeinde gehört – weil die höheren Punkte des Bezirks einnehmend – zu den rauheren Theilen des Oberamts. Der höchste Punkt liegt auf der Straße zwischen Niederweiler und Schrotzberg (1517,8 Pariser oder 1721 württembergische Fuß über dem Meer) und bildet zugleich auch einen der zwei höchsten gemessenen Punkte desselben. Die ganze Fläche ist überdieß sehr einförmig; bloß der Blaubach mit seinem Thal bringt einige geringe Abwechslung in die sonstige Gleichförmigkeit. Die Crailsheim–Mergentheimer Staats- und Post-Straße durchzieht von Süden nach Norden den Ort und die Markung Blaufelden und die Langenburg–Rothenburger Staatsstraße von Osten nach Westen. Außerdem besteht eine Vicinalstraße nach dem Vorbach- und Tauber-Thal über Niederweiler und Schrotzberg. Blaufelden selbst zählt ziemlich viele Handwerker, aber auch mehr gering begüterte Einwohner als die übrigen Landorte. Dieser Ort zeigt auch in Folge der in demselben sich findenden größeren Wasseransammlungen eine größere Sterblichkeit, als die meisten andern Orte. Bracheinbau findet hier nicht statt, woran neben der hohen Lage der große Umfang der Markung Schuld seyn mag. Jede Parcelle hat besondere Gemeinderechte. Von den 339 Gebäuden, worunter 141 Nebengebäude sind, gehört eines dem Staat, eines der Grundherrschaft und neun Körperschaften. Hie und da sieht man noch Strohdächer.

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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 120. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0120.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)