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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

zu welchen bis 1796 dieser Landstrich gehörten. Ohne Rücksicht auf das Unterthanenverhältniß durfte hier Jeder, ob sonst dazu berechtigt oder nicht, Waaren und andere Dinge zum Verkauf bringen oder Wirthschaft treiben, und es war schon diese freie Concurrenz für Käufer und Verkäufer bei den damaligen manchfachen Beschränkungen, die sich in so kleinen Herrschaften noch fühlbarer machen mußten, anlockend. Hiezu kam aber noch folgende Freiheit: „Alle die diesen Markt besuchen wöllen oder darauf kommen, die haben ein Meil Wegs (zu und ab) auf dem Markt diese Freiheit: Nemblich es treff gleich an Leib und Leben, Ehr, Gutt, Schulden und andere Sachen umb was das were nichts ausgenommen, So kann und mag keiner den andern alda, so lang dieser Markt wehrt, nit annehmen noch verbieten lassen.“ (Bemberger Lagerbuch von 1530.) Die Polizei in Musdorf wird für die Marktwoche, weil die Mittel der Ortspolizei nicht ausreichen würden, unmittelbar durch das K. Oberamt, dem je 16–18 hieher kommandirte Landjäger dabei zu Gebot stehen, gehandhabt, wie sie zu ansbachischen Zeiten ebenfalls der Bezirksbeamte, ein jeweiliger Kastner zu Werdeck, besorgte.

Räuber, welche einst nächtlicher Weile den Markt plündern wollten, wurden – so besagen mündliche Überlieferungen – durch die ihres Gewerbes halber anwesenden Metzger mit ihren Hunden vertrieben. Von daher soll sich nun die Auszeichnung schreiben, die bis zur neuesten Zeit den anwesenden Metzgern jährlich zu Theil wird, indem sie je am Mittwoch von Abends 7 Uhr an um ein großes Feuer tanzen dürfen, zu dem das K. Cameralamt das Holz liefert und wobei sie unentgeldlich mit Wein versehen werden, und alle auf dem Markt anwesenden Musikbanden, mit Ausnahme der im Zollhaus, abwechselnd unentgeldlich aufspielen müssen.

f. Niederwinden, Weiler mit 132 evang. Einwohnern, Filial von Gaggstadt, liegt an dem Vicinalweg, der die Crailsheim–Mergentheimer und Kirchberg–Rothenburger Poststraßen verbindet, südlich 1/2 Stunde von Roth in der Niederung, welche die Hochebene von Schainbach bis gegen Gaggstadt verglichen mit der übrigen Umgebung bildet. Der weitläufig gebaute Ort besteht aus meist sehr stattlichen zweistockigen Bauernhäusern und geräumigen Scheunen. Gefällberechtigt sind der Staat und die Freiherrn von Seckendorf-Aberdar. Zehentherr ist der Staat. Von einigen Äckern hat jedoch die Pfarrei Gaggstadt 1/3 des großen Zehenten. Die Jagd gehört dem Freiherrn von Crailsheim.

Der in älteren Zeiten zur Veste Leofels gehörige Zehente kam mit dieser 1333 an Württemberg und 1409 an die von Vellberg, dann an Hohenlohe und von diesem 1797 an Preußen. (S.

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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 203. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0203.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)