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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

Niederwinden, Oberwinden, Roth am See und Seemühle ausübte. Bald, nachdem zu dem Schloß Kirchberg eine Stadt erbaut und zu solcher die peinliche Gerichtsbarkeit vom Kaiser verliehen worden war, dehnten übrigens die Inhaber der dortigen neuen Herrschaft ihren Gerichtszwang über die meisten der gedachten Orte oder wenigstens über ihre Unterthanen in solchen aus, und wurde deßhalb unter ansbachischer Regierung der so verringerte Centbezirk dem Fraischbezirk von Crailsheim untergeordnet.

Die Herren von Lobenhausen treten im Jahr 1078 in die Geschichte ein; die ältesten sind Engelhard I. und Rocho, Gebrüder (Comburger Urkunden von 1078. 1093. 1102). Der erstere hatte zu Söhnen: Walther I., Engelhard II., Marquard und Conrad und wahrscheinlich zu Enkeln Walther II. und Kraft; Rocho’s Sohn hieß Heinrich. Walther I. und Engelhard, besonders ersterer waren unzertrennliche Begleiter des K. Konrads III. in den Jahren 1138–1150; bei K. Friedrich I. erschienen Walther II. und Kraft (1168), bei K. Philipp Walther III., vielleicht des vorigen Sohn, und bei K. Friedrich II. ebenderselbe. Bei der ausgezeichneten Stellung, welche diese Familie unter den freien Herren einnahm, wurde sie, namentlich Engelhard I. zuweilen mit dem Grafentitel geehrt; im Jahr 1219 nannte sich Conrad von Lobenhausen (Gemahl Adelheidens, Wittwe von Hohenlohe): Graf von Werdeck (vergl. Werdeck). Im Jahr 1240 tritt auf Engelhard von Lobenhausen, würzburger Domherr. Ums Jahr 1280 erlosch das Geschlecht. Bereits im Jahr 1298 ist die Stammburg in den Händen des Hauses Hohenlohe: die Art, wie dieses dazu gelangt, ist nicht näher bekannt.

Im Jahr 1300 überließ Kraft von Hohenlohe das seiner Herrschaft Lobenhausen zu Lehen gehende Vogteirecht auf zwei Höfen zu Thüngenthal dem Kloster Comburg als Eigenthum (s. Beschr. des Oberamts Hall). Im Anfang des 14. Jahrhunderts ging Lobenhausen vom Kloster Ellwangen zu Lehen; eine Belehnungsurkunde Abt Cunos von Ellwangen von 1339 für Kraft von Hohenlohe besagt, es werde die Besitzung als Mannlehen verliehen, wie solche der verstorbene Bruder des Kraft, Gottfried, zu Lehen empfangen gehabt habe. Von dem Besitz Krafts II. an fanden mehrere Verpfändungen von Lobenhausen (mit denen damals Einräumung der Pfandobjekte verbunden war) statt, 1345 an Rudolph von Bebenburg und folg.

Die Herrschaft wurde nicht mehr eingelöst, Bebenburg blieb aber auch nicht im Besitz, sondern trat sie 1395 an den Landgrafen von Leuchtenberg, und dieser wieder 1398 pfandweis an Endres Zobel, 1399 aber käuflich an die Burggrafen von Nürnberg ab. Bis

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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 263. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0263.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)