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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

das Rittergut, der bis 1809 als Patrimonial-Justizbeamter fungirte, hatte seinen Sitz hier.

d. Sandelsbronn, Weiler mit 31 evang. Einwohnern, auf einem der höchsten Punkte der Hochebene, zwischen Jagst und Bühler, offen und frei nach allen Seiten gelegen. Die wenigen stattlichen Bauernhäuser sind nicht zu eng zusammengebaut. Grundherren sind Hohenlohe-Kirchberg und Hohenlohe-Jagstberg, gemischt mit der Krone. Am großen Zehenten genießt der Staat 1/3, die weitern 2/3 gehören den Freiherren von Stetten, wie auch 2/3 am kleinen Zehenten, dessen weiteres 1/3 der Pfarrei Ober-Steinach zusteht. Der Antheil Kirchbergs war bis 1797 ansbachisch, der von Jagstberg bis 1802 zur Stift würzburgischen Herrschaft Braunsbach und der des Staats bis 1806 dem deutschen Orden gehörig. Diese Condomini regierten hier in gleicher Weise, wie in Ober-Steinach, mit dem der Ort auch an Bayern und Württemberg kam.


e) Gemeinde 27. Ruppertshofen,
bestehend aus 3 Parcellen mit 583 Einwohnern.

Ruppertshofen und Leofels liegen links der Jagst auf der Hochebene zwischen Jagst und Bühler, Hessenau aber im Jagstthal. Über die Markung Ruppertshofen ziehen die Staatsstraße von Hall nach Kirchberg und die Vicinalstraße von Ilshofen her nach Gerabronn und nach Dünsbach, und von Kirchberg nach Künzelsau und Döttingen. Letztere Straße berührt auch die Markung Leofels und zweigt sich auf solcher in der Nachbarschaftsstraße von Kirchberg nach Gerabronn und Langenburg ab. Außer dem Jagstfluß, über den bei Hessenau eine bedeckte hölzerne Brücke führt, und außer dem in Ruppertshofen entstehenden, über Dörrmenz in die Jagst fließenden Scherrbach hat der Gemeindebezirk keine fließende Gewässer. Mit Brunnen ist derselbe genügend versehen, nur liefern die in Leofels in trocknen Sommern den Bedarf nicht mehr voll. In der Nähe von Leofels, doch auf ruppertshofer Markung, ist ein 33/8 Morgen großer, mit Karpfen besetzter, dem Fürsten zu Hohenlohe-Kirchberg gehöriger See und in Ruppertshofen sind mehrere Wassersammlungen zum Gebrauch in Feuersnoth.

Der Gesammtbetrag der Grundzinse beträgt 487 fl., woneben von den meisten Gütern in Veränderungsfällen an Handlohn 5 bis 10 %, und an Sterbfall 5 bis 15 % entrichtet werden muß. Andere Abgaben bestehen nicht mehr, und namentlich wurden die Gefälle steuerartiger Natur und die Frohnlasten nach den Bestimmungen

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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 282. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0282.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)