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nach einem Durchschnitt der letzten 3 Jahre (1843/46) erhoben:

1. Wirthschaftsabgaben:
     Von Wein und Obstmost 9333 fl. 14 kr.
     Malzsteuer 19.810 fl. 31 kr.
     Vom Branntwein
          Fabrikationssteuer 637 fl. 12 kr.
          Ausschanksabgabe 1270 fl. 57 kr.
     Vom Essig 53 fl. 14 kr.
2. Accise:
     Von Güterveräußerungen 3780 fl. 30 kr.
     Von sonstigen Gegenständen 142 fl. 58 kr.
3. Hundeauflage:
     Zum Antheil der Staatskasse 470 fl. 54 kr.



    (die früher auch ein Malzgeld von 24 kr. vom Viertel zu bezahlen hatten) wurde nach jedem Sud der geeichte Kessel berechnet; die Branntweinbrenner bezahlten von jedem Kessel ein Concessionsgeld. Außerdem wurde in Hall noch der Bodenschatz mit 12 kr. von jedem Faß in die Stadt gebrachten Weines erhoben. – Es bestand ein Stadt- und ein Land-Umgeldamt; unter ersterem standen die Stadtumgelder, unter letzterem die Spähner. Endlich bestand seit 1640 für Stadt und Amt eine Accise auf Consumtibilien, Vieh, Häute und Marktwaaren. – 2) Im Comburgischen bestand eine Vermögenssteuer, welche auf 100 fl. Steueranschlag in Steinbach 40 kr., bei den Unterthanen auf dem Lande 1 fl. und bei den limburgischen Unterthanen 50 kr. dem Simplum nach betrug. Gewöhnlich wurden 1–11/2 Simpla umgelegt. Die Steuer floß in die von den übrigen Stiftsrevenuen getrennte Contributionskasse, welche von dem Betrage zunächst diejenige Aversalsumme mit jährlichen 562 fl. 30 kr., die das Stift Comburg seit 1685 an das Hochstift Würzburg wegen dessen Vertretung auf Reichs- und Kreistagen zu entrichten hatte, und dann auch mehrere derjenigen Ausgaben bestritt, welche den gesammten Unterthanen Comburgs als Corporation oblag. Indirekte Steuern bestanden im Comburgischen nicht.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 104. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0104.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)