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von Hall nach Künzelsau. Durch die 1835 und 1836 neu angelegte Oehringer–Crailsheimer Vicinalstraße ist Herdlingshagen einerseits mit Geislingen und dem Kocherthal, andererseits mit Westernach und Waldenburg im Oberamt Oehringen verbunden. Wiesen und Äcker sind fruchtbar; auch findet etwas Weinbau Statt. Näheres hiernach. Die Gewerbe befriedigen bloß die örtliche Nothdurft. Wohlstand herrscht mehr in den Bergorten, als in Enslingen. Als Naturmerkwürdigkeit verdienen hier die S. 8 erwähnten Versinkungen erwähnt zu werden. 1

Die ganze Gemeinde ist dem Forstamt Comburg zugetheilt. Am großen Zehenten zu Enslingen stehen 3/8 Hohenlohe Langenburg, 3/8 Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, 1/8 dem Staat und 1/8 dem Hospital Hall zu. Ebenso verhält es sich hier mit dem Wein-, Heu-, Blut- und kleinen Zehenten; zu Arnsdorf gebühren dem Staat, wegen der Johannitercommende 1/3 und Hohenlohe-Langenburg 2/3; in Braunoldwiesen, Reisachshof und Rückertshausen dem Staat ebendeßwegen 15/45, demselben wegen der Reichsstadt 8/45 und einigen haller Privaten 22/45; zu Gaisdorf wegen der Landesoberheiligenpflege dem Staat; zu Herdlingshagen 1/3 dem Staat wegen der Commende und 2/3 Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst; zu Rückertsbronn 1/2 Hohenlohe-Langenburg und 1/2 dem Hospital zu Hall (ebenso verhält es sich hier mit dem kleinen und Blutzehenten); zu Schönenberg 1/4 Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, 1/4 Hohenlohe-Langenburg und 2/4 dem Hospital Hall (ebenso hier am kleinen und Blutzehenten). Im Übrigen gebührt der kleine und Blutzehnte: zu Arnsdorf, Braunoldswiesen, Reisachshof und Rückertshausen mit 2/3 dem Staat, 1/3 der Pfarrei Eschenthal; übrigens wurde der Blutzehente in den drei letztgenannten Orten 1841 um 152 fl. abgelöst; in Gaisdorf ganz dem Staat; zu Herdlingshagen 2/3 Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, 1/3 der Pfarrei Eschenthal. Der Novalzehnte gehört in Enslingen und Herdlingshagen zu 1/2 dem Staat und 1/2 Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst; zu Rückertsbronn 3/4 dem Staat und 1/4 Hohenlohe-Langenburg; zu Schönenberg 3/4 dem Staat und 1/4 Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst; im Übrigen dem Staat. Was die sonstigen grundherrlichen Rechte betrifft, so ist in Herdlingshagen das Seniorat der fürstl. Häuser Hohenlohe (Hohenlohe-Oehringen) betheiligt, während sie in den andern Parcellen dem Staat, der Stadtpflege, dem Hospital und der Armenverwaltung Hall, auch Privaten, zustehen. An den Rechten des Staats hat die Gemeinde seit 1817 für 7624 fl. 42 kr. Kapital abgekauft. – Nach Enslingen sind Gaisdorf und Schönenberg, nach Geislingen Rückertsbronn, nach Eschenthal, O.A. Oehringen, die übrigen Parcellen eingepfarrt.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 192. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0192.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)