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A.
Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.




I. Lage und Umfang.


1. Geographische und natürliche Lage.

Der Oberamtsbezirk Heidenheim liegt auf der Ostseite des Königreichs, im Jagstkreis, zwischen 48° 30’ 48" und 48° 47’ 15" der nördlichen Breite, und zwischen 27° 34’ 54" und 27° 59’ 41" östlicher Länge. Der ganze Bezirk fällt in das Donaugebiet; nur die äußerste nördliche Spitze senkt sich nach dem Kocher, und gehört somit dem Gebiet des Rheines an.


2. Grenzen.

Nördlich begrenzen den Bezirk die Oberämter Neresheim, Aalen und Gmünd, westlich das Oberamt Geislingen, südlich die Oberämter Geislingen und Ulm, und östlich die K. bayerische Provinz Schwaben und Neuburg, und zwar deren Landgerichte Günzburg und Lauingen. Die Länge der Grenze gegen Bayern beträgt mit allen Krümmungen in geom. Stunden (zu 13.000’) 127/8 Stunden + 1478’.


3. Größe.

Der Flächenraum des Oberamts beträgt nach dem Ergebniß der Landes-Vermessung 145.6001/2 M. oder 8,342 geographische Quadratmeilen, übersteigt also die durchschnittliche

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 001. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_001.png&oldid=- (Version vom 18.2.2019)