Seite:OAHeidenheim 059.png

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wie denn auch die Laubholzforste den Kampf mit den Insekten weit weniger zu bestehen haben, als die Nadelholzforste. Dagegen leiden die Waldungen auf den Hochlagen der Alp, des Albuchs und an den Gebirgshängen nicht selten durch Frost und Schneedruck, weniger durch Stürme, indem die Macht des Windes an dem festen Haltpunkt scheitert, den unsere Waldbäume in dem strengen Lehmboden finden.

Von der gesammten Waldfläche werden betrieben: auf Hochwald 41.000 Morgen, auf Mittelwald 18.000 Morgen, auf Niederwald 2.591 Morgen. In den Staatswaldungen ist der Hochwaldbetrieb vorherrschend und wurde in Folge der kürzlich vollführten Taxation dieser Waldungen vom frühern 40- und 60jährigen Betrieb auf den 40- und 80jährigen gesetzt, sodann aber wird in Zukunft darauf hingewirkt, daß die Niederwaldungen allmählig in Hochwaldungen verwandelt und die Betriebszeit der letztern von 80 auf 100 erhöht werden, so daß nach dem Zeitraum von 80 Jahren alle Staatswaldungen des Heidenheimer Forsts ohne Unterschied in 100jährigem Hochwaldbetrieb stehen müssen.

Dagegen wird in den übrigen Waldungen, nämlich in den Gemeinde-, Stiftungs-, Gemeinderechts-, Privat- und gutsherrlichen Waldungen,[1] die Mittel- oder Niederwald-Wirthschaft betrieben, und zwar je nach den vorherrschenden Holzarten im Waldalter von 25, 30, 35 und 40 Jahren. Die gewöhnliche Umtriebszeit ist für harte Holzarten auf 40 und für weiche auf 30 Jahre festgesetzt. Außerordentliche Umtriebe walten bloß bei den seit einiger Zeit unternommenen Nadelholz-Kulturen vor, wobei vorläufig ein 80jähriger Betrieb beabsichtigt wird. Sämmtliche Waldungen des Heidenheimer Forsts haben in frühern Zeiten durch den öfters enormen Wildstand und die Waldweide

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 059. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_059.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Für sämmtliche Gemeinde-Waldungen sind in neuester Zeit Nutzungspläne gefertigt worden.