Seite:OAHeidenheim 164.png

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Nachbarschaft bei weitem übertroffen wurden, und zu hoffen ist, es werde bei der dankbaren Anerkennung, welche diese Veranstaltung bei allen Freunden der Ordnung gefunden hat, die Geneigtheit der betreffenden Gemeinden auch zu ferneren Beiträgen nicht fehlen.

Grundherrliche Abgaben bestehen folgende: 1) Grundzinse, das Haus 35 kr. 2) Kammerzinse, das Haus 30 kr. 3) Küchengefälle, das Haus 2 fl. 2 kr. 4) Dienstgelder, das Haus 1 fl. 58 kr. Abgelöst wurden in Folge des Gesetzes vom 27. Oct. 1836 die Küchengefälle aus Häusern im Gesammtbetrag von jährl. 170 fl. 30 kr., wofür die Pflichtigen den 16fachen Betrag mit 2728 fl. zu bezahlen haben, der Staat aber dem Grundherrn den vierfachen Betrag mit 682 fl. vergütet hat. Weitere 61 fl. Küchengefälle werden bestritten und sind bei Gericht anhängig. Lehengut ist nur noch eines vorhanden. Im Ganzen betrugen im J. 1841 die grundherrlichen Abgaben an Gefällen und Gülten 849 fl. 18 kr.; die Abgaben zur Gemeinde 851 fl. 40 kr. (darunter 233 fl. Beitrag zur Pfarrbesoldung); zur Amtscorporation 78 fl. 54 kr.; zum Staat 258 fl. 4. kr. Summe der Abgaben überhaupt 2037 fl. 56 kr., wovon es den einzelnen Kopf 2 fl. betrifft. Die versicherten Schulden der Privaten betrugen 36.400 fl. Zur Gemeinde an Steuerresten 1035 fl. Die Gemeindecorporation hat außer 4 Morgen Wiesen (in deren Besitz sie 1842 durch einen Weide-Ablösungs-Vertrag mit Hermaringen kam) kein Eigenthum, wohl aber über 2000 fl. Schulden. Hinsichtlich der Waide ist mit dem Grundherrn ein Vertrag abgeschlossen worden, in dessen Folge die Gemeinde eine kleine Schäferei wird errichten können.

Großzehentpflichtig waren die bürgerlichen Güter dem Kloster Kaisersheim und nach dessen Aufhebung der Krone Bayern. Im J. 1809 wurde dieser Zehenten an Fürst Wrede geschenkt, der ihn 1818 an das Hospital Giengen verkaufte. Den Klein- und Heuzehenten auf den bürgerlichen Gütern bezieht die Pfarrei Hermaringen, den Novalzehnten der Staat. Auf den Schloßgütern steht (mit Ausnahme eines dem Hospital Giengen groß- und der Pf. Hermaringen klein-zehentpflichtigen Feldes von 7 M. 44 R.) der Groß-, Klein- und (von 46/8 M.) Novalzehentbezug dem Staat zu.

Das gutsherrliche Schloß steht auf dem steilen ungefähr 300 Fuß hohen Thalrand rechts der Hürbe, und ist ein hohes, doch einfaches Gebäude ohne Thurm und Vorwerk, im Innern aber von dem gegenwärtigen Gutsherrn geschmackvoll eingerichtet und mit schönen Gartenanlagen umgeben. Im J. 1790 war hier ein französisches Militärspital, bei welcher Gelegenheit der, bis in die Tiefe des Thals durch Felsen niedergetriebene, Brunnenschacht verschüttet

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 164. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_164.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)