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die Burg dem Hause Öttingen-Wallerstein als eröffnetes Mannlehen heim.

Von diesem lehenbaren Theile von Burgberg, bestehend in dem Schloß, dem Burgbau und mehreren Gefällen, ist übrigens wohl zu unterscheiden ein allodialer Theil; zu letzterem gehörte das Amthaus, die Capelle und mehrere Grundstücke und Gefälle nebst der Niedergerichtsbarkeit oder Vogteilichkeit. Diesen Allodialbesitz erkauften von Georg von Knöring im J. 1459 die Freiherrn von Grafeneck, bei deren Mannsstamm er bis zu dessen Aussterben verblieb, worauf er an die Freih. von Ulm kam, von diesen im J. 1739 käuflich an Eustach Ludwig Ungelter, Freih. von Deißenhausen und Herrn von Oberstotzingen. Den 19. Jul. 1775 wurde er von letzterem dem fürstlichen Hause Öttingen durch Kauf um die Summe von 12000 fl. überlassen, nachdem vorher ein über diesen Allodialbesitz zwischen dem gedachten Hause und den Grafeneckschen Allodialerben viele Jahre hindurch geführter Prozeß zu Gunsten der letzteren entschieden worden war.

Im J. 1838 wurde von dem Fürsten von Öttingen-Wallerstein dessen gesammtes Besitzthum zu Burgberg an den Freih. Edmund von Linden, Rittmeister in Ulm, verkauft und ist dasselbe sodann im August 1843 unter die Rittergüter aufgenommen worden.

Was die Landeshoheit betrifft, so wurde dieselbe seit dem 16. Jahrhundert von dem herzoglichen Hause Württemberg als Besitzer der Herrschaft Heidenheim in Anspruch genommen, jedoch unter vielfachem Widerspruch von Öttingen. Selbst die Reichsstadt Ulm machte einmal den Versuch, Burgberg unter ihre Obergewalt zu ziehen. Im Lagerbuch der Kastnerei Heidenheim vom J. 1692 ist bemerkt, daß dem Hause Württemberg über Dorf und Etter zu Burgberg die hohe, über die Güter außerhalb Etters aber die hohe und niedere Obrigkeit zustehe. Auf die niedere Gerichtsbarkeit über Dorf und Feld haben übrigens auch die Grafen von Grafeneck Ansprüche gemacht, und der Nachfolger derselben, Freih. von Ulm, hat zu deren Schutze am 18. März 1733 ein kaiserliches Mandat ausgewirkt. — Von 1806 bis 1810 stand Burgberg, mit Ausnahme der Mühle, über welche Württemberg von jeher die Landeshoheit unbestritten übte, unter der Souveränität der Krone Bayern, und ist im letztgenannten Jahre an Württemberg abgetreten und dem Oberamte Heidenheim zugetheilt worden.


6. Gemeinde Dettingen,

bestehend aus dem evangel. Pfarrdorf (Marktflecken) Dettingen, der Mühle Bindstein, und der Domäne Falkenstein (letztere mit eigener

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August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 167. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_167.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)