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Gemeindewaldungen beläuft sich dermalen auf 35.000 fl. per Jahr.

Die Fortschaffung des Holzes geschieht je nach der Jahreszeit auf der Achse oder auf dem Schlitten; Flößerei wird nicht betrieben.

Von Nebennutzungen sind zu nennen:

1) Die Eichenrinde wird ausgedehnt benützt und nicht allein von jüngerem Holz, sondern auch von altem sorgfältig gewonnen. In dem Revier Stettenfels wurden z. B. in drei Jahren (1861, 1863, 1864) 3167 Bund und 331/2 Klafter Eichenrinde gewonnen; in den Waldungen der Stadtgemeinde Heilbronn wird sämmtliches Eichenunterholz auf Rinde benützt und liefert bei den gegenwärtigen Rindenpreisen einen jährlichen Ertrag bis zu 15.000 fl.

2) Die Waldstreu (Laub und Heide) ist sehr gesucht und wird in den Staatswaldungen, soweit nicht Laubstreurechte darauf ruhen, in mäßiger Ausdehnung ohne Beeinträchtigung der Waldungen gegen Bezahlung abgegeben. In den Gemeinde- und Privatwaldungen finden jedoch nur zu häufige Streunutzungen Statt; die Gemeinde Heilbronn macht auch hier eine rühmliche Ausnahme und beschränkt die Waldstreunutzung nur auf Nothjahre.

3) Die Gräserei wird in den Staatswaldungen, so weit sie forstwirthschaftlich zulässig ist, gegen Bezahlung erlaubt.

4) Das Eckerig (Eicheln und Bucheln) wird in Samenjahren gesammelt und zum Theil zur Aufforstung der Waldungen und in den Saatschulen, zum Theil aber auch zu ökonomischen Zwecken verwendet. Sonstige Holzsamen und Früchte, Haselnüsse, Wildobst, Beeren etc. werden nicht gesammelt.

5) Das Besenreis wird in den Staatswaldungen nur von den bei den Reinigungshieben anfallenden Birken gegen Bezahlung abgegeben.

Das Holzerzeugniß der Waldungen reicht nicht zur Befriedigung der Bezirksangehörigen hin und das Fehlende muß auf eine Entfernung von 4–5 Stunden aus dem Badischen, aus den Heuchelberger, Harthäuser, Löwensteiner, Murrhardter und Gundelsheimer Waldungen bezogen werden; auch kommen größere Quantitäten Brennholz aus dem Odenwald den Neckar herauf. Außerdem beholzen sich die Bezirkseinwohner theils aus ihren eigenen, theils aus den Gemeindewaldungen.

Die Ausfuhr beschränkt sich nur auf das eichene Holländerholz.

Von holzverzehrenden Gewerben sind zu nennen: Bierbrauereien,

Empfohlene Zitierweise:
Dr. Heinrich Titot: Beschreibung des Oberamts Heilbronn. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1865, Seite 084. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeilbronn_084.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)