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antrat, gab er den dringenden Bitten seiner Gemalin nach, und stellte in einer im Jahr 1146 zu Peiting ausgefertigten Urkunde das unrechte Gut wieder dem Kloster zu. (Cod. Hirsaug. 47b.) Aus dieser Urkunde ersieht man, daß solche Besitzungen bestanden haben in dem vormaligen Salgut (salica terra), 17 Huben, 14 Leibeigenen zum Bau der Weinberge, in der Frohnbotenleistung (praestatio praeconis), Hirtenleistung, der halben Markt- und der halben Münzgerechtigkeit,[1] dem Hafen, dem Nordberg (Wartberg) und in einer ganzen Familie (Leibeigener), welche für das Hofgut nöthig war.

Ohne Zweifel gehörte dazu auch die Sülmermühle, und die Besitzungen des Klosters wurden nachher noch durch andere Schenkungen vermehrt.

Das Kloster Hirschau erlitt wegen dieser bedeutenden, von Zeit zu Zeit vermehrten (Cod. Hirs. 51a. 58a.) Besitzungen auch mancherlei Anfechtungen, so daß es nicht säumte, hohen Schutz nachzusuchen, welchen ihm auch Kaiser Friedrich II. in einer Urkunde vom 8. Juli 1215 für die Besitzungen überhaupt und namentlich auch für die hiesige[2] zugesichert hat.

Das deutsche Haus soll nach Heilbronner Chroniken bald nach der im Jahr 1190 erfolgten Stiftung des Ordens durch die Hohenstaufen auf hiesiges Reichsgut hin gestiftet worden sein. Im Jahre 1210 habe solches das Asylrecht für unvorsätzliche Todtschläger erhalten, ein Recht, welches, nachdem es oft zu Mißbräuchen Anlaß

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Heinrich Titot: Beschreibung des Oberamts Heilbronn. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1865, Seite 206. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeilbronn_206.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Der Ausdruck ist moneta, womit oft bloße Münzpolicei bezeichnet wird. Auch das Amt eines Münzmeisters bezieht sich öfters blos auf die letztere. Im Jahr 1299 wird ein Conradus magister monetae genannt (Jäger 1, 41). 1336 ein Münzmeister Gewin, 1430 in einer Spital-Urkunde als Zeuge Conrat, Münzmeister. Jedenfalls bestund hier zeitweilig eine Reichsmünzstätte. Als im Jahr 1423 einige Fürsten die Heilbronner Münzen nicht annehmen wollten, erließ Kaiser Sigismund am 18. Aug. 1424 ein Schreiben, daß die silberne Münz, die in seinem Namen in Heilbronn geschlagen worden, bei seiner und des Reichs Ungnade nicht verschlagen werden dürfe. In Urkunden von 1435 über das Eichamt und von 1476 über Floßwesen ist von Münzen der Heilbronner Stadtwährung die Rede. (Jäger 1, 209. Anm. 646. 1, 258. Binder 460.)
  2. Predium quoddam in Heilebrunnin, quod inclitus dux Welph ipsi ecclesie Hirsaugiensi contulit.