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welche vorher dem Peterstift zu Wimpfen und dem Dominicanerkloster daselbst gehört haben.

Das Obereigenthum über den v. Raknitz’schen Gütercomplex kam erst 1806 durch die Rheinbundsakte an Württemberg, sowie einige Güter und Rechte, welche dem deutschen Orden bis dahin in Untereisesheim zugestanden hatten.

Als württembergischer Rentkammerort stand Untereisesheim von 1655 bis 1780 unter dem Amte Lichtenstern und seit 1780 unter dem württembergischen Pfleghof (Staabspflege) zu Heilbronn, bis der Ort 11. November 1806 dem neuen Oberamt Heilbronn zugetheilt wurde.

Die Pfarrei, deren Patronat 1493 an Lommersheim und von dieser 1633 an Württemberg überlassen wurde und deren Corpus durch Vertrag vom Jahr 1503 ein Quantum Früchte aus der Kloster Lichtenstern’schen Pflege anzusprechen hatte, blieb 1636 bis 1700 wegen Verödung des Dorfes Untereisesheim unbesetzt, und so wurde es, wie in früheren Zeiten, ein Filial von Obereisesheim.

1700 wurde nach Ausscheidung eines Pfarrguts die Pfarrei wieder besetzt, und Untereisesheim hat seit dem wieder eigene Pfarrer, obgleich noch im Jahr 1708 die Zahl der Bürger erst 45 gewesen ist.

Nach einem Vertrage vom Jahr 1561 reichte das Kloster Lichtenstern einen Beitrag zum Kirchthurmbau.

Der Zehenten gehörte theils Württemberg, theils dem Peterstifte zu Wimpfen im Thal. Hessen-Darmstadt kam durch den Reichsdeputationsabschluß vom Februar 1803 in den Besitz dieses Stiftes, das bis dahin nach Worms gehört hatte, und verkaufte 1812 alle derartigen Gefälle im Königreich Württemberg an Bube, Merkle und Consorten zu Heilbronn und diese Gesellschaft verkaufte 1827 ihre Rechte zu Untereisesheim an die Gemeinde und an einzelne Eigenthümer der betreffenden Güter.

Aus einigen Äckern hatte der Meßner zu Obereisesheim und der zu Wimpfen am Berg den Zehenten zu beziehen.

Bis zur neuesten Ablösung hatte der Staat den großen und kleinen Fruchtzehenten und den Weinzehenten vom sogenannten Wormser Distrikt allein, sodann aus dem Kloster Lichtensterner Distrikt die Hälfte des großen Zehentens, die andere Hälfte gehörte der Pfarrei, welcher der kleine Zehenten allein zustand.

Die Grund-, Heller- und Geflügelzinse wurden schon 1819 an den Staat abgelöst.

Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Titot: Beschreibung des Oberamts Heilbronn. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1865, Seite 348. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeilbronn_348.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)