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Wir bemerken noch, daß einzelne Orte staatsrechlich zwar zu Einer Gemeinde verbunden, in Beziehung auf Gemeinde-Eigenthum und Verwaltung aber getrennt sind, wie

Aichstetten und Pfronstetten,
Dottingen und Steingebronn
Erbstetten und Unterwilzingen
Gauingen und Hochberg
Gomadingen und Offenhausen,
Gundelfingen und Dürrenstetten
Huldstetten und Geißingen,
Zwiefalten und Gossenzugen;

ferner sind getheilt: die grundherrschaftlichen Güter Ehrenfels, Maßhaldersbuch, Wimsheim, Heuhof und Steighof.

Domanial-Hintersassen-Orte, die bis jetzt keine eigentliche Gemeinde bilden, sind: Zwiefalten und Offenhausen. Vom Gemeindeverband auch in gerichtlicher und polizeylicher Hinsicht frey, sind: Marbach und als K. Gestüts-Anstalt auf Offenhausen.

bb. kirchliche Eintheilung.

Das Oberamt enthält

Pfarreyen (nicht Pfarrorte)
a) evangelische 17 33.
b) katholische 16
Filialorte, ohne die Höfe und Schlösser,
a) evangelische, 6 25.
b) katholische, 19
Synagogen, oder Israel. Gemeinden 1.

Unter den Pfarreyen befinden sich in den 2 paritätischen Orten Enabeuren und Magolsheim je 2, wovon aber die lutherische zu Magolsheim mit der zu Böttingen vereint ist. Auingen ist mit dem Diakonat Münsingen verbunden. Dottingen und Steingebronn sind so vereint, daß es zweifelhaft ist, ob man sie für 1 oder 2 Pfarreyen gelten lassen solle.

b. Staats-Ämter.
aa. bürgerliche

a) Für den Zweck der Staatsaufsicht und der Verwaltung

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Münsingen. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1825, Seite 95. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAM%C3%BCnsingen095.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)