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zu unterwerfen.[1] Erst durch den Vergleich von 1750 wurde endlich dem Streit ein Ende gemacht.[2] In diesem Vergleich entsagte Würtemberg allen seinen Ansprüchen und Rechten auf das Kloster: dieses trat dagegen die 3 Dörfer Ödenwaldstetten, Groß-Engstingen und Neuhausen und seine sämmtlichen Rechte und Gefälle in 34 Würtembergischen Ortschaften ab, und bezahlte noch eine baare Summe von 210.000 fl. zu den 80.000 fl., wofür ihm i. J. 1728 schon die Forstgerichtsbarkeit mit der hohen und niedern Jagd auf 40 Jahre überlassen worden war. Der Prälat wurde hierauf im folgenden Jahre unter die Kreis- und Reichsstände aufgenommen.

Das Kloster hatte mancherley Schicksale: gleich in den ersten Jahren brannte es dreymal ab; i. J. 1128 wurde es von seinem eigenen Schirmsvogt, Welf V. (Hz. Heinrich


  1. Das Kloster berief sich auf seine alten Rechte und Freyheiten, auf die bestehenden Verträge, vornehmlich auch darauf, daß es 1467 als unmittelbares Reichskloster, freylich immer in Zeiten, welche für Würtemberg ungünstig waren, in die Reichsmatrikel, zu eben der Zeit auch in die Kreismatrikel aufgenommen gewesen, daß der Abt mehrere Mal, wiewohl mit Widerspruch von Würtemberg, auf Reichstage geladen worden sey, und selbst die Reichstagsabschiede von 1611 und 1654 mit unterschrieben habe. Würtemberg suchte dagegen, nach noch vorhandenen rechtlichen Ausführungen, geltend zu machen daß die Äbte anfänglich ganz in der Eigenschaft eines Landstands auf den Würt. Landtagen erschienen, daß während der Österreichischen Regierung in Würtemberg i. J. 1530 derselbe ein Prälat des Fürstenthums, und i. J. 1534 das Kloster von K. Carl V. ein, dem Fürstenthum Würtemberg einverleibtes, Gotteshaus genannt worden sey, daß das Kloster schon 1496 seinen Antheil an dem gemeinen Pfenning nicht in die Reichskasse, sondern zu der Würtemb. Landschreiberey geliefert, daß es um seiner Verhältnisse willen zu Würtemberg sogar den Reichsanlagen und Ladungen sich widersetzt habe.
  2. Er ist in Spittlers Urkunden-Sammlung Thl. I. S. 23. u. ff. abgedruckt.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Münsingen. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1825, Seite 227. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAM%C3%BCnsingen227.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)