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da sich bei etwa 6000 Einwohnern bis zur Reformation zwei Frauenhäuser (in der Gaisgasse) befanden, welche dem Stifte zinsten und wovon das eine der Herrschaft gehörte, deren Frauen dieser noch 1520 10 Schilling wöchentlich zu entrichten hatten. Wenn auch Stuttgart den großen Städten immer näher rückt, so kann doch nicht gesagt werden, daß in demselben Verhältnisse die Sittenverderbniß überhaupt wachse. Der Mittelstand hauptsächlich hat seine Sittenreinheit ungleich besser bewahrt, als derjenige in vielen anderen größeren Städten.

Folgende Übersicht enthält die in den Jahren 1850, 1851 und 1852 zur Anzeige gebrachten, theils von dem Stadt-Polizei-Amt, theils von der K. Stadtdirection abgerügten Polizeivergehen und die dem K. Criminalamt zur Aburtheilung übergebenen Vergehen und Verbrechen.

I. Polizeiübertretungen im engern Sinn.
Verfehlungen gegen die
Jahrgänge
1850 1851 1852
Medicinalgesetze 32 41 111
Öffentliche Ruhe und Sicherheit 803 539 723
Religions-Polizei-Gesetze 35 113 879
Sittlichkeit 165 145 77
Landwirthschaftliche Polizei-Gesetze und Verordnungen 21 17 20
Wegordnung 243 430 355
Baugesetze 3 2 5
Feuer-Polizei-Gesetze 17 41 26
Gewerbeordnung 164 308 416
Verschiedene Polizei-Verordnungen 96 205 176
II. Polizei-Übertretungen, die nach dem Polizeistrafgesetz mit Strafe bedroht sind.
Jahrgänge
1850 1851 1852
Handlungen gegen den der Obrigkeit gebührenden Gehorsam 359 410 491
Handlungen gegen das obrigk. Ansehen 29 4 25
Frevel gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit 1597 2189 2926
Handlungen und Unterlassungen, welche das Leben
und die Gesundheit von Menschen gefährden
3 1 4
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Moser: Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 92. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartStadt0092.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)