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Ruf hat, mit 1 Dampf-Maschine, 4 Maschinen und 30 Hand-Pressen, Schrift- und Stereotypen-Gießerei etc., und 170 m. und 20 w. A. Der jährliche Verbrauch sämmtlicher Buchdruckereien an Papier wird zu 300.000 fl. angegeben. Im Jahr 1840 feierten die Buchdrucker und ihre Genossen das vierte Säcular-Fest der Erfindung der Buchdruckerkunst[1]. Ihre Unterstützungs-Kassen s. unten.

Die Zahl der Buchhandlungen, einschließlich von 2 Kunst- und 2 Musikalien-Handlungen, ist 43 mit 118 G., wovon sich 34 ausschließlich mit dem Verlage beschäftigen. Von den 5136 Werken, welche der Leipziger Oster-Messe-Katalog von 1850 aufzählt, kamen 322 auf Württemberg, und hievon 223 auf Stuttgart. Nach Hübner (Jahrb. f. Volksw. und Statistik III. 52) wurden 1849–1850 und beziehungsweise 1852–1853 verlegt und angezeigt von: Cotta 59 und 72, Metzler 58 und 66, Franckh 45 und 35, J. F. Steinkopf 24 und 38, Schweitzerbarth 14 und 37 Werke. Die Zahl der Antiquare ist 4, der Leihbibliotheken 9, wovon die Weise’sche 36.000 Werke hat. Ein 1828 gegründetes Journalisticum mit 130 Zeitschriften hat gleichfalls J. Weise.

Unter Zuziehung der Buchbinder, Kupfer-, Stein-, Stahl- und Holz-Stecher und Drucker kann die Zahl der mit den literarischen Gewerben unmittelbar beschäftigten Personen zu 1100–1200 angenommen werden.

Für das Wohl des deutschen Buchhandels im Allgemeinen und die Ehre und Pflege des Stuttgarter Buchhandels insbesondere bildete sich 1842 ein Verein von hiesigen Buchhändlern, welcher 1843 die jurist. Persönlichkeit erhielt und Gutachten abgibt. Mit ihm ist ein durch einen Rechtsgelehrten präsidirtes Schieds-Gericht mit öffentlichem und mündlichem Verfahren verbunden, welches alle Civilrechts-Streitigkeiten der Mitglieder bis zu 2000 fl. und, beim Anrufen beider Theile, darüber im Werthe, entscheidet. Die Mitglieder können auch, wenn sie wollen, gegenüber von allen anderen einheimischen und auswärtigen Personen, welche sie in buchhändlerischen Civilrechts-Streitigkeiten belangen wollen, in der Eigenschaft als Beklagte vor diesem Schieds-Gerichte Recht geben und nehmen.

Wie dem Verkehre der Stadt, so ist auch ihrem Buchhandel der 1845 gestiftete Süddeutsche Buchhändler-Verein, woran 30 Stuttgarter betheiligt sind, darum sehr förderlich, weil vermöge Beschlusses vom Juni 1853 Stuttgart von da an ausschließlich


  1. S. das vierte Säcular-Fest der Erfindung etc., begangen zu Stuttgart am 24. und 25. Juni 1840. Mit Abbildungen. Stuttgart S. G. Liesching, 1840.
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Moser: Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 248. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartStadt0248.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)