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Armen-Zwecke s. hienach. Es ist ein eigener Rechner bestellt. – Der kath. Schulfonds hatte in letzter Zeit 1030 fl. Einnahme, worunter 330 fl. vom Staat, 60 fl. von der Stadt und 68 fl. vom Armenkasten. Sie ist hauptsächlich auf die Lehrergehalte zu verwenden.

Die israelitische Gemeinde-Pflege hatte 1851–1852 6516 fl. laufende Einnahmen, worunter 506 fl. Hausmiethe, 1852 fl. Vermögens-Steuer, 292 fl. Familien-Steuer, 666 fl. von Synagogen-Stühlen, 9 fl. vom Aufrufen zur Thora, 105 fl. Aufnahme-Gebühren, 50 fl. Personal-Steuer, 8 fl. Leichentuch-Gebühr, 65 fl. aus Friedhof-Plätzen. Von den Ausgaben mit 5982 fl. sind zu erwähnen: 1218 fl. Capitalzins, 700 fl. Besoldungen, 390 fl. Baukosten, 183 fl. auf Arme (s. auch hienach), 94 fl. Steuern. Die von Erwerbung des Gemeinde-Hauses herrührenden Schulden betrugen (1841) 33.000 fl. Rechner ist der israel. Gemeinde-Pfleger. Eine israelitische Schule besteht nicht.

Die Zahl der Bürger war 1. Juli 1854 4532 (wovon 574 abwesend), der Bürgers-Wittwen 863 (wor. 85 abw.), die der Beisitzer 117 (wor. 14 abw.), der Beisitzers-Wittwen 42 (wovon 6 abw.). Mit dem Genusse des Bürgerrechtes sind besondere Beneficien nicht verbunden.

Der Vorzug der fürstlichen Residenz wurde der Stadt seit 1744 von den Regenten ausdrücklich bestätigt, und ihr das Prädicat der ersten guten Stadt des Landes am 26. Januar 1811 verliehen. Das verfassungsmäßige Recht der Theilnahme an der ständischen Repräsentation hat die Stadt-Gemeinde nur in ihrer Eigenschaft als eine der durch besonderes Repräsentationsrecht ausgezeichneten Städte, aber nicht auch als zumaliger Oberamts-Bezirk, durch die Wahl Eines Abgeordneten in die zweite Kammer der Stände auszuüben. Sie war auch in der alten Landschaft, insbesondere in dem kleinen oder engeren Ausschusse derselben, seit den frühesten Zeiten bis 1805 vertreten, und hatte in Gemeinschaft mit Tübingen das besondere Recht, auf die Berufung der Landes-Versammlung anzutragen. Früher, seit 1482, hatte auch der Magistrat durch eines seiner Mitglieder eine Stelle in dem Hofgerichte zu besetzen. Bis 1808 war die Stadt-Gemeinde gegen Stellung von 5 Angeworbenen von der Militär-Conscription ausgenommen. Graf Ulrich der Vielgeliebte ertheilte 1456 der Stadt das Recht, im unteren Stock des neuerbauten Rathhauses eine Waage zu errichten und von den Gütern Haus- und Waag-Geld zu erheben, was jetzt noch Statt findet; Herzog Eberhard d. ä. trat ihr 1497 die Hälfte des Wegzolles, dessen andere Hälfte sie zuvor besaß, ab, damit sie die Wege um die Stadt, die bös und unwandelbar

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Moser: Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 269. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartStadt0269.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)