Seite:OAStuttgartStadt0332.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

gelegenen Viehhof gebracht wird, muß vor dem Schlachten von der aus einem Thierarzt und zwei Metzger-Obermeistern bestehenden Schau gegen eine Gebühr genau besichtigt werden. Da übrigens nicht alles Schlachtvieh dorthin kommt, so unterliegen die großen auswärts erkauften Quantitäten nur einer periodischen Vieh- und Fleisch-Schau.

Das Schlachthaus liegt in einem engen, tiefen, sehr bevölkerten Theile der alten Stadt, an dem Nesenbache, welcher die abgehenden Flüssigkeiten aufnimmt. Von der Stadt 1585 umgebaut, wurde es 1738 an die Metzgerzunft verkauft, die es noch besitzt. Dasselbe ist jedoch nur für das Schlachten der Rinder und Ochsen bestimmt, indeß Kälber, Schafe und Schweine in den Häusern der Fleischer geschlachtet werden. Der Verkauf des Fleisches hatte in alten Zeiten in den untern Räumen des Herrschaftshauses (S. 129) Statt, wo sowohl die Brod- als die Fleisch-Bänke standen; nachdem dasselbe eine andere Bestimmung erhalten, kaufte die Stadt zu demselben Zwecke 1789 ein Haus in der Hirschstraße, das jedoch, da die Metzger Einrichtungen in ihren Häusern getroffen hatten, schon 1830 längst nicht mehr benützt wurde. Die Verlegung des Schlachthauses, das überdieß viel zu klein ist, wurde aus polizeilichen Gründen schon 1811 als dringend bezeichnet und indessen hierüber auch mehrfach, jedoch bis jetzt ohne Erfolg, verhandelt.

Hinsichtlich der Reinhaltung und Salubrität der Straßen ist seit 1832 durch Anlegung von Gossen unter dem Pflaster, welche sich in die S. 16 erwähnten unterirdischen Abzugs-Kanäle entleeren und auch in der alten Stadt neuerlich Eingang finden, zweckmäßige Vorkehrung getroffen. An Werktagen müssen täglich in den Morgenstunden 5–7 Uhr Sommers, 8–9 Uhr Winters, die Straßen gekehrt und es muß unmittelbar darauf der Unrath durch die bestellten 28–30 Kärcher auf gewisse Plätze außerhalb der Stadt abgeführt werden, wo er, theilweise auf Haufen geschlagen, als Dungmittel zu nutze gemacht wird. Das Abführen und Reinigen, letzteres, soweit es nicht den Hausbesitzern obliegt, wird an den Wenigstfordernden vergeben. – Die Einrichtung der Kloaken, deren Abfluß zum Theil über dem Niveau der Straßen sich sammelt, läßt für die Salubrität noch Manches zu wünschen übrig. In Absicht auf die Reinigung derselben, sowie der Straßen ließen sich wohl Einrichtungen treffen, durch welche, während sie den Forderungen der Gesundheits-Polizei mehr entsprächen, zugleich ein finanzieller Gewinn zu erzielen wäre[1].


  1. Paris hat in neuerer Zeit das Recht, den Straßenkehrricht aufzulesen, um jährliche 500.000 Fr. verpachtet.
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Moser: Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 332. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartStadt0332.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)