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Beisteuern, hat sich im Laufe des jüngsten Vierteljahrhunderts eine große Zahl höchst wohlthätig wirkender Vereine gebildet, welche die öffentlichen Anstalten beinahe in den Hintergrund gedrängt haben, und wahrscheinlich noch weit segensreicher wirken könnten, wenn sie sowohl mit diesen als unter sich in eine organische Verbindung gebracht, wenn sie sich weniger zersplittern, vielmehr, soweit sie gleiche Tendenz haben, sich vereinigen würden. Diese Blätter zeigen, wie es vornämlich die Frauen sind, welche – mit jenen aus den höchsten Ständen an der Spitze – in- und außerhalb der Vereine eine aufopfernde Thätigkeit für die Armen-Pflege entfalten, und welchen wesentlichen Stütz-Punkt diese überhaupt an der wetteifernden Mildthätigkeit der Glieder der Königlichen Familie hat. Die Einnahmen von vielen Concerten etc., sowohl von Künstlern als Dilettanten, werden zum Besten der Armen hier und auf dem Lande verwendet; hauptsächlich aber sind es die seit mehreren Jahren von der Königin veranstalteten Lotterieen und Bazars, welche mit den Sammlungen der Centralleitung des Wohlthätigkeits-Vereins zu Linderung des Nothstandes überall beitragen.

Von Schöpfungen neuerer Zeit verdienen, als dem Familien-Nothstand vorbeugend, zunächst Erwähnung die hier bestehenden, übrigens nicht auf Stuttgart beschränkten öffentlichen Pensions- und Unterstützung-Kassen, welche in der Regel auf bestimmten Beiträgen von besoldeten Angestellten zu Gunsten ihrer künftigen Hinterbliebenen beruhen.

Die an der K. Hof-Pensions-Anstalt für Wittwen und Waisen theilnehmenden höheren Hof- und hofkammerlichen Diener haben dieselben Einlagen (25 %) und jährliche Beiträge (2 %) zu derselben zu leisten, zu welchen die Civil-Staats-Diener gegen ihre hiernächst erwähnte Wittwen-Pensions-Anstalt verpflichtet sind. Die Zahl der Beitragenden ist (1853) 118; im Pensionsgenusse stehen 38 Wittwen und 17 Waisen, welche zusammen jährlich 6928 fl. 9 kr. bei der Ober-Hof-Kasse beziehen. Ein besonderer Pensions-Fonds besteht nicht. – Bei der von der K. Staats-Kasse verwalteten gesetzlichen Pensions-Anstalt für die Hinterbliebenen der Civil-Staats-Diener waren 1854–1855 die laufenden Einnahmen 130.349 fl. 7 kr., die Ausgaben 120.348 fl. 34 kr., das verzinsliche Capital-Vermögen 1.726.516 fl. 59 kr., die beitragspflichtigen Mitglieder 1706. Im Genusse standen 578 Wittwen und 285 Waisen. (Über die Pensionen der Hinterbliebenen von Offizieren und Militär-Beamten wird keine öffentliche Rechenschaft gegeben.) – Die Pensions-Kasse für Hinterbliebene von Lehrern an den niederen lateinischen und Real-Schulen hatte 1854–1855 7076 fl. 7 kr. Einnahme, 2652 fl. 47 kr. Ausgabe, und 89.811 fl. 20 kr. Vermögen. Im Genuß standen 21 Wittwen zu 80–100 fl., und 34 Kinder zu 16–22 fl. 30 kr. – Die Volks-Schullehrer-Wittwen-Pensions-Kasse hatte 1851–1852 33.819 fl. 39 kr. Einnahme, 31.030 fl. 54 kr. Ausgabe, und 266.000 fl. Vermögen; 430 Wittwen erhielten Pensionen von 36 fl., und 139 Hinterbliebene bekamen Gratialien. – Bei der

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Rudolph Moser: Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 337. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartStadt0337.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)